Abfuhrlogistik von Altpapier (PPK) incl. Beschaffung und Bewirtschaftung der PPK-Gefäße und Gestellung Umschlagstelle mit Umschlag des PPK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6021 / 394-411
Fax: +49 6021 / 394-901
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-ab.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfuhrlogistik von Altpapier (PPK) incl. Beschaffung und Bewirtschaftung der PPK-Gefäße und Gestellung Umschlagstelle mit Umschlag des PPK
Abfuhr von Altpapier (PPK), ca. 10 500 Mg/a PPK im 4-wöchentlichen Rhythmus, Leerung von 240 l MGB 2-Rad und 1 100 l 4-Rad incl. Betrieb eines Identsystems. Behälter sind im Eigentum des Landkreises. Vom AN sind nur die Behälter, die in der Vertragslaufzeit neu benötigt werden, zu stellen. Gestellung einer Übergabe- und Annahmestelle im Landkreis oder der Stadt Aschaffenburg (max. 20 km gemessen als Straßen-km – von der Stadtgrenze von Aschaffenburg entfernt) für das von ihm gesammelte PPK und Sicherstellung der Annahme der Mengen aus den Recyclinghöfen und den Vereinssammlungen. Übergabe des losen PPK an mit der Verwertung/Vermarktung beauftragten Dritten.
Übernahme und Übergabe der Entleerungsdaten und der des Behältermanagements über die vom AN zu stellende Schnittstelle Gestellung von Softwarelösungen zur Visualisierung von gefäßspezifischen und weiteren Daten.
Landkreis Aschaffenburg und die vom AN gestellte Umschlaganlage.
Siehe Nr. II.1.4.
Einseitige Verlängerungsoptionenen des AG für 2 Jahre, max. 2 Vertragsverlängerungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfuhrlogistik von Altpapier (PPK) incl. Beschaffung und Bewirtschaftung der PPK-Gefäße und Gestellung Umschlagstelle mit Umschlag des PPK
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben unter II.1.7 und V.2.2 und V.2.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.