Blindeninstitut Rückersdorf RüD1-a Campus Dachsberg 2018 – TeilprojektI+II, Aktenzeichen Los1: RüD1-a I 100 Ersatzneubau Aktenzeichen Los2: RüD1-a II 200 Generalsanierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blindeninstitut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Blindeninstitut Rückersdorf RüD1-a Campus Dachsberg 2018 – TeilprojektI+II, Aktenzeichen Los1: RüD1-a I 100 Ersatzneubau Aktenzeichen Los2: RüD1-a II 200 Generalsanierung
RüD1-a Blindeninstitut Rückersdorf; Ersatzneubau für 42 Wohnplätze und Schule und Generalsanierung der verbleibenden Gebäude (ohne Berufsschulstufengebäude) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Sehbehinderung / Blindheit und weiterem Förderbedarf.
Auslösender Grund für das Projekt ist der technische Zustand der Gebäude, das veränderte Klientel und die gegenüber dem Errichtungszeitpunkt geänderte Bedarfe.
Prognostiziert wird, dass einerseits die Platzzahlen konstant bleiben, andererseits die Diversität in der Komplexität und Schwere der Behinderungsformen zunimmt.
Die Gebäude im Institut sollen nach Abschluss der Baumaßnahme insgesamt folgende Kapazitäten ermöglichen:
— 144 Schüler in 24 Klassen,
— 15 SVE-Kinder in 3 Gruppen,
— 42 Wohnplätze in 8 Gruppen,
— 96 Tagesstättenplätze in 16 Gruppen.
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Leistungsphasen 1-9, (RüD1-aI100 Ersatzneubau) jeweils inkl. besonderer Leistungen
90607 Rückersdorf
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 34
Leistungsphasen 1-9, (RüD1-aI100) – Ersatzneubau BA 1 und 2
Jeweils inkl. besonderer Leistungen
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-6,
— Stufe 4: Leistungsphasen 7-9.
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Bauabschnitte (Objekte) der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 34
Leistungsphasen 1-9, (RüD1-aI100)
Jeweils inkl. besonderer Leistungen
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 (RüD1-aI100),
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-6,
— Stufe 4: Leistungsphasen 7-9.
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Bauabschnitte (Objekte) der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Leistungsphasen 2-9, (RüD1-aII200 Generalsanierung) jeweils inkl. besonderer Leistungen
90607 Rückersdorf
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 34
Leistungsphasen 2-9, (RüD1-aII200) – Generalsanierung BA 3 und 4
Jeweils inkl. besonderer Leistungen
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-6,
— Stufe 4: Leistungsphasen 7-9.
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistung der Leistungsphase 2 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Bauabschnitte (Objekte) der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Für das Projekt „RüD1-a Campus Dachsberg 2018 – Teilprojekt I + II, Blindeninstitut Rückersdorf“ werden
Grundleistungen und besondere Leistungen nach HOAI im Bereich der Fachplanung (Technische Ausrüstung,
Anlagengruppen 1-3 und 8) benötigt (gem. HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56).
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 (RüD1-a I 300) bzw. Leistungsphasen 2 bis 9 (RüD1-a
II 300) vergeben, wobei jeweils die Leistungsphase 4 nur für die Anlagengruppe 1 zu erbringen ist und die
Leistungsphase 2 nur Teilleistungen beinhaltet (RüD1-a II 300).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 (RüD1-a I 300) bzw. Leistungsphase 2 (RüD1-a II 300),
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-6,
— Stufe 4: Leistungsphasen 7-9.
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Der Auftraggeber wird mit
Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren
Leistungsstufen auf einzelne Bauabschnitte (Objekte) der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner
Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht
Nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Leistungsphasen 1-9, (RüD1-aI100 Ersatzneubau) jeweils inkl. besonderer Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Leistungsphasen 2-9, (RüD1-aII200 Generalsanierung) jeweils inkl. besonderer Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GW B unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag
Kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung
An die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann
Nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten
Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der
Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
Der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.