Pflege, Weiterentwicklung und Support der Individualsoftware KE (Kosteneinziehung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000413
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege, Weiterentwicklung und Support der Individualsoftware KE (Kosteneinziehung)
Der Auftrag erfasst die Pflege, Weiterentwicklung, Modernisierung und den Support der Individualsoftware Kosteneinziehung innerhalb des für die Entwicklung und den Betrieb gegründeten Länderverbundes.
Der Auftrag erfasst die Pflege, Weiterentwicklung, Modernisierung und den Support der Individualsoftware Kosteneinziehung innerhalb des für die Entwicklung und den Betrieb gegründeten Länderverbundes.
Nach Ablauf dieser Grundvertragslaufzeit kann der Gesamtauftraggeber als Option den Vertrag zweimalig jeweils um ein Jahr verlängern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die Ausübung der Verlängerungsoption spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich mitteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflege, Weiterentwicklung und Support der Individualsoftware KE (Kosteneinziehung)
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— Der Bieter/Bewerber hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter/Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.