Umbau und Erweiterung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit Umnutzung als Bürgerzentrum / Pilgerzentrum in Marktleugast — Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktleugast
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-marktleugast.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av128976
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit Umnutzung als Bürgerzentrum / Pilgerzentrum in Marktleugast — Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Der Markt Marktleugast plant den Umbau und die Umnutzung des Anwesens am Marienweiher 16 in 95352 Marktleugast. Nach Umnutzung wird die Nutzung als Bürgerzentrum sowie als Pilgeranlaufstelle und -unterkunft angestrebt.
Die Maßnahme ist im Wesentlichen untergliedert in folgende Teilmaßnahmen:
— Umbau und Sanierung des bestehenden Hauptgebäudes,
— Ersatzneubau Rückgebäude auf Gewölbekeller.
Das Hauptgebäude steht unter Denkmalschutz.
Die Gesamtkosten (KG 300-400) werden auf 3,198 Mio. EUR brutto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
— Leistungsbeginn: April 2021,
— Baubeginn: Oktober 2021,
— Fertigstellung: Dezember 2022.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Lph. 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Marienweiher 16
95352 Marktleugast
Der Markt Marktleugast plant den Umbau und die Umnutzung des Anwesens am Marienweiher 16 in 95352 Marktleugast. Nach Umnutzung wird die Nutzung als Bürgerzentrum sowie als Pilgeranlaufstelle und -unterkunft angestrebt. Der Wallfahrtsort Marienweiher besuchen jährlich rund 8 000 Pilger.
Beim Hauptgebäude auf dem Anwesen Marienweiher 16 handelt es sich um einen 2-geschossigen Walmdachbau mit Sandsteinrahmungen, dessen Ursprünge wohl noch auf das 18. Jahrhundert zurückgehen. Das denkmalgeschützte Gebäude besteht aus massiven Außenwänden, die eine gute Grundsubstanz aufweisen. Im Inneren sind Holzbalkendecken eingebaut, die mit einem mittleren Aufwand für die Nutzung ertüchtigt werden können. Es ist vorgesehen, den Dachstuhl für die Aufnahme der erforderlichen Wärmedämmung aufzudoppeln, um das Außenbild des Gebäudes zu erhalten.
Die Maßnahme ist im Wesentlichen untergliedert in folgende Teilmaßnahmen:
— Umbau und Sanierung des bestehenden Hauptgebäudes,
— Ersatzneubau Rückgebäude auf Gewölbekeller.
Die Gesamtkosten (KG 300-400) werden auf 3,198 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Kosten für den Umbau des Hauptgebäudes werden hierbei auf 2,044 Mio. EUR brutto, die Kosten für den Neubau des Rückgebäudes auf 1,154 Mio. EUR brutto (inkl. Komplettabbruch Nebengebäude) geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
— Leistungsbeginn: April 2021,
— Baubeginn: Oktober 2021,
— Fertigstellung: Dezember 2022.
Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind der vorliegenden Vorplanung, die den Ausschreibungsunterlagen als „Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen“ beigefügt ist, zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 34 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 6 + 7 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI,
— Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI:
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahmefrist wurde verkürzt. Rechtliche Grundlage hierfür sind § 17 Abs. 3 VgV bzw. § 17 Abs. 8 VgV in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie. Das Schreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7-70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau und Erweiterung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit Umnutzung als Bürgerzentrum / Pilgerzentrum in Marktleugast — Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittlefranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).