MHKW Reststoffentsorgung – Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swro.de
Abschnitt II: Gegenstand
MHKW Reststoffentsorgung – Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG
Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung der Müllverbrennungsschlacke und die Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung von Stäuben aus Rauchgasreinigung (Filterstaub) und Kesselstaub aus Kesselrevisionen.
Müllverbrennungsschlacke
Rosenheim
Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung von ca. 15 000 t/a Müllverbrennungsschlacke (AW-Nr.: 19 01 12).
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um ein weiteres Jahr, d. h. längstens bis zum 31.12.2025, wenn der Vertrag nicht bis spätestens zum 30.6.2024 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
Stäube aus Rauchgasreinigung (Filterstaub) und Kesselstaub aus Kesselrevisionen
Rosenheim
Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung von ca. 3 500 t/a Stäuben aus Rauchgasreinigung (Filterstaub, AW-Nr.: 19 01 07*) und von ca. 200 t/a Kesselstaub aus Kesselrevisionen (AW-Nr. 19 01 15*).
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um ein weiteres Jahr, d. h. längstens bis zum 31.12.2025, wenn der Vertrag nicht bis spätestens zum 30.6.2024 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine ausreichende Betriebs-Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung besteht bzw. mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
1. Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine ausreichende Betriebs-Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung besteht bzw. mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
2. Eigenerklärung darüber, mindestens als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (oder gleichwertige Zertifizierung, die anzugeben ist) anerkannt zu sein,
3. Eigenerklärung darüber, dass mindestens die im Zugriff des Unternehmens stehenden Aufbereitungs- und Zwischenlagerungseinrichtungen genehmigt sind (Name/n der Aufbereitungs- und Zwischenlagerungseinrichtung/en, Genehmigungsbehörde/n und Bescheiddatum sind anzugeben),
4. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach:
a) Name des Auftraggebers,
b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 11.6.2016 bis 11.6.2021,
c) Leistungen, und
d) Leistungserbringer.
2. Eigenerklärung darüber, mindestens als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (oder gleichwertige Zertifizierung, die anzugeben ist) anerkannt zu sein,
3. Eigenerklärung darüber, dass mindestens die im Zugriff des Unternehmens stehenden Aufbereitungs- und Zwischenlagerungseinrichtungen genehmigt sind (Name/n der Aufbereitungs- und Zwischenlagerungseinrichtung/en, Genehmigungsbehörde/n und Bescheiddatum sind anzugeben),
4. Die Mindestreferenz 1 ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen je Los erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D. h. die Mindestreferenz 1 muss:
a) mindestens den Namen des Auftraggebers je Los nachweisen,
b) die Mindestreferenz 1 muss mindestens auf einen der Zeiträume vom 11.6.2016 bis 10.6.2017, vom 11.6.2017 bis 10.6.2018, vom 11.6.2018 bis 10.6.2019, vom 11.6.2019 bis 10.6.2020 oder vom 11.6.2020 bis 11.6.2021 je Los bezogen sein,
c) die Mindestreferenz 1 muss mindestens die nachfolgenden Leistungen je Los nachweisen: betreffend Los 1 die Abholung und Transport von Müllverbrennungsschlacke, Entsorgung/Verwertung von Müllverbrennungsschlacke; betreffend Los 2 die Abholung und Transport von Stäuben aus RGR (Filterstaub), Entsorgung/Verwertung von Stäuben aus RGR (Filterstaub), Abholung und Transport von Kesselstaub aus Kesselrevisionen, Entsorgung/Verwertung von Kesselstaub aus Kesselrevisionen,
d) die Mindestreferenz 1 muss mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z. B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, je Los bezogen sein. Die Referenzen 2 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft erbracht werden.
Der Auftragnehmer (kurz: AN) hat binnen 18 Werktage nach Vertragsabschluss (Zuschlag) eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers, vorzulegen. Dies geschieht in der Weise, dass für jedes Jahr der vereinbarten Laufzeit dieses Vertrages, eine Bürgschaftserklärung über den Betrag von 1/3 (z. B. bei 3 Jahren Laufzeit) der Bürgschaftssumme vorzulegen ist. Jeweils nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Beginn der Vertragslaufzeit, wird jeweils eine Bürgschaftserklärung an den Auftragnehmer zurückgegeben. Die Bürgschaftsurkunden müssen für den Auftraggeber (kurz: AG) kostenlos sein.
Die Abrechnung zwischen dem AG und dem AN erfolgt monatlich rückwirkend auf Basis der zur Verwertung abgeholten Reststoffe. Abrechnungsgrundlage sind die auf der geeichten Waage des AG oder die durch das geeichte Wiegesystem des Transportfahrzeuges ermittelten Gewichte. Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der Rechnung zahlbar.
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus.
Der AN erklärt, dass er bei der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III) und/oder V) des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III), IV) und V) des Formulars geforderten Erklärungen beizu-bringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II) Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III) und IV) des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II) Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II) Ziffer 2 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III) und IV) des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
5. Zur Eignungsleihe, vgl. Abschnitt I) Ziffer 5 des Formulars.
6. Zur Selbstreinigung, vgl. Abschnitt I) Ziffer 6 des Formulars.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
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Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html