Ausschreibung Wärmebezug Grund- und Mittelschule Markt Isen 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 05325-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Wärmebezug Grund- und Mittelschule Markt Isen 2021
Zur Deckung des Wärmebedarfs im derzeit in der Erweiterung befindlichen Schulkomplex der Grund- und Mittelschule inkl. Turnhalle und Erweiterungstrakt benötigt der Markt Isen für den Zeitraum vom 1.8.2022 bis 31.7.2042 einen Wärmeliefervertrag mit einem Lieferanten. Zwecks Versorgung mit Wärme bedarf es des vorherigen Anschlusses der Liegenschaft an eine Wärmerzeugungsanlage. Ziel ist daher die Beauftragung einer Anschlussherstellung ab dem 1.8.2021 und die Fernwärmeversorgung des Schulkomplexes über 20 Jahre, spätestens ab dem 1.8.2022. Dabei soll die Energieversorgung aus nachwachsenden Rohstoffen unter Berücksichtigung möglichst nachhaltiger und CO2-neutraler Wärmeerzeugung erfolgen.
Grund und Mittelschule Isen
Bräuanger 1
84424 Isen
Zur Deckung des Wärmebedarfs im derzeit in der Erweiterung befindlichen Schulkomplex der Grund- und Mittelschule inkl. Turnhalle und Erweiterungstrakt benötigt der Markt Isen für den Zeitraum vom 1.8.2022 bis 31.7.2042 einen Wärmeliefervertrag mit einem Lieferanten. Zwecks Versorgung mit Wärme bedarf es des Anschlusses der Liegenschaft an eine Wärmerzeugungsanlage, der bereits ab dem 1.8.2021 zu errichten ist. Es handelt sich um einen geschätzten jährlichen Wärmeverbrauch von ca. 460 000 kWh, wobei die Auftraggeberin sich vorbehält, geringere Mengen im Sommer und/oder den Schulferien zu beziehen. Der Markt Isen stellt kein Grundstück für die Errichtung einer Wärmeerzeugungsanlage zur Verfügung, so dass der Auftragnehmer die Produktion und den Transport der Wärme bis zur Abnahmestelle durch Nutzung/Errichtung einer Wärmeerzeugungsanlage an anderem Orte in Verbindung mit der Erstellung einer Anschlussleitung gewährleisten muss. Der Markt Isen beabsichtigt die Versorgung der benannten Liegenschaften mit Energie aus nachwachsenden Rohstoffen und bittet daher um Vorlage von Angeboten, die möglichst nachhaltige und CO2-neutrale Wärmeerzeugung berücksichtigen. Die bezogene Wärme muss überwiegend aus nicht-konventionellen Energieträgern gewonnen werden. Eine „Rückfalloption“ auf konventionelle Energien wird nur für den Ausnahmefall und in Spitzenlastzeiten akzeptiert.
Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung dieses Vertrages um zweimal 5 Jahre (Gesamtlaufzeit maximal 30 Jahre). In diesem Fall gelten die Bedingungen und Preise der aktuellen Ausschreibung unter Berücksichtigung der Preisgleitklausel aus dem Preisblatt fort. Die Verlängerungsoption tritt ein, sofern keine der beiden Vertragsparteien den Vertrag bis zum 31.7.2039, 24.00 Uhr bzw. 31.7.2044, 24.00 Uhr gekündigt hat.
Die Errichtung des Anschlusses (und – sofern noch nicht vorhanden – einer Wärmeerzeugungsanlage) müssen zeitnah (ab 1.8.2021) beginnen, so dass spätestens zum 1.8.2022 die Belieferung des Schulkomplexes mit Wärme aufgenommen werden kann. Termin für die Belieferung mit Wärme ist der 1.8.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— Unternehmensdarstellung (Firma, Sitz, Rechtsform, Gesellschaftsstruktur und ggf. etwaiger Konzernstrukturen sowie Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten und zu verwenden) (Anlage 3)
In Form eines Fremdnachweises wird bei juristischen Personen sowie Partnerschaften gefordert:
— Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 3 Monate (Fremdnachweis)
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten und zu verwenden) (Anlage 4). Die Erklärungen und Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Sofern ein Bieter im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots lediglich in Form einer GbR auftritt, fordert die Auftraggeberin bei Bezuschlagung seines Angebotes die Gründung einer GmbH oder GmbH & Co. KG binnen 3 Monaten nach der Zuschlagserteilung (§ 43 Abs. 3 VgV). Der Nachweis der Gründung ist gegenüber der Auftraggeberin spätestens binnen 3 Monaten nach Zuschlagserteilung durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs unaufgefordert nachzuweisen.
In Form einer Eigenerklärung wird gefordert:
— Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung der Leistungsfähigkeit auf Leistungen eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen (§ 47 VgV Eignungsleihe).
Die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind bei der Bewerbung von einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Wenn ein Bieter (noch) nicht über die geforderten Umsatzangaben verfügt („Newcomer“), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu kann er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. Geeignete Unterlagen können bspw. eine Bankauskunft und die Vorlage eines Wirtschaftsplans sein. Die Auftraggeberin wird prüfen, ob sich eine vergleichbare Eignung aus anderen bieterbezogenen Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in vergleichbarere Weise ergibt.
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— mind. 2 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung mindestens vergleichbarer Aufträge (Wärmeversorgungsprojekte) wie unten aufgeführt
Mind. 1 Referenz für Errichtung und Betrieb einer Wärmeerzeugungsanlagen und den Anschluss einer Abnahmestelle hieran.
Mind. 1 Referenz für die Belieferung von Abnahmestellen mit Wärme
Für die Angabe der Referenzen ist je Referenz das Formblatt Referenz zu verwenden (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten) (Anlage 5).
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachlich und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen (§ 47 VgV Eignungsleihe).
Wenn ein Bieter (noch) nicht über die geforderten Referenzen verfügt („Newcomer“), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu kann er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In Frage kommen z.B. persönliche Referenzen für die für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen aus den letzten 3 Jahren, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Die Auftraggeberin wird prüfen, ob sich eine vergleichbare Eignung aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarere Weise ergibt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJDT08
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160ff. GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html