MPI für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre in Bochum – Institutsneubau – Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: Z.CSPY.A.000001.TWP.VgV.1995
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre in Bochum – Institutsneubau – Tragwerksplanung
Gegenstand der zu vergebenden Aufträge sind die Tragwerksplanung für den Neubau eines Institutsneubaus mit Büroflächen und Laborbereichen. Die zu vergebenden Aufträge umfassen Leistungen nach §§ 51 HOAI 2021.
Die Kostenobergrenze für die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme nach KGR 200 bis 700 beträgt ca. 45 Mio. EUR (netto). Davon betragen die KGR 300 und KGR 400 ca. 32 Mio. EUR (netto).
Honorarparameter: Honorarzone IV, Mindestsatz
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist das bereitgestellte Vertragsdokument.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Auf der Entwicklungsfläche „Mark 51o7“ des ehemaligen Opel-Areals in Bochum Laer soll ein Forschungsgebäude für das neu gegründete Max-Planck-Institut für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre geplant werden.
Für das Grundstück existiert ein Bebauungsplan.
Bei der derzeit stattfindenden Bodensanierung ist unter anderem geplant in ca. 2 m Tiefe eine Dichtebene einzubauen. Über der Dichtebene wird ein Bodenpolster aufgebaut, an dessen Oberkante (Übergabeebene) eine begrenzte Design-Tragfähigkeit erreicht werden soll.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Es sind die örtlichen Baugrundverhältnisse gem. Sanierungskonzept des Areals zu berücksichtigen.
Die Honorierung erfolgt auf Grundlage der HOAI 2021. Weitere Regelungen sind dem Vertragsdokument zu entnehmen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7)) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Zunächst werden mit dem gesuchten Auftragnehmer zwei Verträge über die Leistungsphasen 2 bis 3 geschlossen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen (LPH 4-6 und evtl. 8) zur Tragwerksplanung Gebäude vorgesehen, s. § 3 der Vertragsdokumente.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (s. Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Eignungskriterium: Nachweis der fachlichen Eignung in Bezug auf die geforderte Aufgabe
(Gewichtung: 60 %)
Nachweis zweier mit der Planungsaufgabe in Typologie, Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigem Anspruch vergleichbaren Projekte im Bereich der Tragwerksplanung Gebäude
Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand. Siehe hierzu auch Ziffer II.2.4 und III.1.3 der Bekanntmachung
Die Referenz soll folgende Eigenschaften aufweisen:
— Statisch-konstruktiver Schwierigkeitsgrad: Honorarzone IV,
— Wirtschaftlich optimierte Tragwerke,
— komplexe Bauaufgabe mit unterschiedlichen und flexiblen Nutzungen,
— unterschiedliche, und flexible Raumgrößen, sowie weit gespannte Tragwerke,
— konstruktiver Brandschutz,
— vergleichbare Baugrundverhältnisse.
Siehe hierzu auch Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung
Für das Kriterium (1) können im Gesamtbild der 2 anzugebenden Referenzen maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 50 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Diese Referenzen können auch in einer Referenz subsumiert werden. Dennoch müssen die Referenzen jeweils an die entsprechende Stelle im MPG Bewerbungsbogen eingetragen werden.
Hinweis zu Kriterium (1) und (2):
Für die Angaben zu den gewählten Referenzen ist das Formblatt „MPG-Bewerbungsbogen“ zu verwenden. Je Referenz können maximal 3 zusätzliche DIN A3 Seiten mit weiteren Projektangaben (z. B. textliche Beschreibung, Planausschnitte, Fotodokumentation) beigefügt werden. Die Darstellung kann vom Bewerber frei gewählt werden.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die benannten Referenzen den geforderten Referenzeigenschaften in Bezug auf die zu vergebende Planungsaufgabe bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) nur zwei Referenzen und zu Kriterium (2) nur je eine Referenz wertbar. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angeben werden.
(2) Eignungskriterium: Berufliche Qualifikation des für das Projekt vorgesehene Personal (Projektteam) Projektleitung und stellvertretende Projektleitung (Gewichtung 20 %).
Projektleiter und stellvertretender Projektleiter am Projekt müssen im Bewerbungsbogen namentlich benannt werden und ihre berufliche Qualifikation (Jahre im Beruf, Referenzen) muss aus den Anlagen ersichtlich sein.
Bewertet wird die berufliche Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Personals durch die für den Projektleiter/die Projektleiterin und den stellvertretenden Projektleiter / die stellvertretende Projektleiterin angegebene Berufserfahrung und der beschriebenen Referenzen qualitativ.
Dabei werden nur Referenzen der letzten 10 Jahre herangezogen
(3) Eignungskriterium: Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren zu den Ziffern II.2.4 und III.1.3(3), (Gewichtung 10 %).
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren bis heute, gesamtheitlich bezogen auf das in Ziffer II.2.4 aufgeführte HOAI-Leistungsbild zur Tragwerksplanung Gebäude/Baugrube und zur Objektplanung Baugrubenumschließung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
> 30 Mitarbeiter 4 Punkte
21-29 Mitarbeiter 3 Punkte
11-20 Mitarbeiter 2 Punkte
Ab 10 Mitarbeiter 1 Punkt.
Hinweis zu Kriterium (3):
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von mehr als 30 Mitarbeitern pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Personalstand überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
(4) Eignungskriterium: Erklärung über den Jahresumsatz der letzten 3 Jahre bezogen auf die Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbar ist, (Gewichtung 10 %).
Mindestumsatz p.a. zu Ziffer III.1 =[Betrag gelöscht] EUR netto,
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil gemäß HOAI Teil 3 Tragwerksplanung anzugeben.
> [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
1 000 001 – [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
500 001 – [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
Mind. [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
Hinweis zu Kriterium (4):
Wird ein Gesamt-Netto-Umsatz > [Betrag gelöscht] EUR nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Erläuterung zur allgemeinen Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien (1) – (4).
Die generelle Bewertung erfolgt anhand folgender Wertungsskala: Bei jedem dieser Bewertungskriterien wird eine Punktzahl zwischen 0-4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und Weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).
Die Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium:
4 Punkte: Der im jeweiligen Kriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag, gemessen an dem hier zu realisierenden Projekt.
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist geringfüge Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnameantrag auf;
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem besten Teilnahmeantrag nicht einschlägige nachvollziehbare Inhalte auf.
Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen, s. II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ingenieuere im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV.
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Mit dem MPG-Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft s. Ziffer III.1.1):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Als Mindestkriterium gilt ein, bezogen auf die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Gesamt-Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Tragwerksplanung Gebäude (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Mit dem Teilnahmeantrag und in Ergänzung zum MPG- Bewerbungsbogen folgen Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
(1) Tragwerksplanung Gebäude:
Mindestbedingung ist, dass der Bewerber wenigstens ein Referenzprojekt vorweisen kann, das mit den zu erbringenden Leistungen Neubau vergleichbar ist. Dabei müssen mindestens die Leistungsphasen 2-6 gemäß HOAI § 51 nachgewiesen werden (nicht unbedingt innerhalb eines Projektes).
Die Leistungsphasen 2-4 müssen im genannten Zeitraum abgeschlossenen und die Ausführungsplanung zu 60 % erfolgt sein, nicht aber das gesamte Projekt.
Bei den Referenzen anzugeben sind:
a) Kurzbeschreibung der Gebäudetypologie,
b) Projektgröße nach Nutzfläche (NUF 1-6) in m2,
c) Leistungszeitraum,
d) Auftragswert in netto (Bauwerkskosten KG 300 + 400),
e) Honorarzone nach HOAI,
f) verantwortliche Projektleitung,
g) Benennung des Auftraggebers,
h) Kontakt Auftraggeber (Name, Telefon).
Die Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
(2) Projektleitung und Projetteam
Die Referenzen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung sind anhand vergleichbarer Projekte darzulegen (siehe auch 3.5.1 und 3.5.2 im Bewerbungsbogen); die Projekte sollen geeignet sein, die fachliche Eignung der Leistungserbringer darzustellen.
Die Referenzen sollen erbrachte Leistungen der vergangenen 10 Jahre beschreiben; die Leistungsphasen 2-6 sollen in diesem Zeitraum abgeschlossen sein, nicht aber das Projekt.
Die Darstellung der vorgesehenen Struktur des Projektteams erfolgt unter Angabe der vorgesehenen Personen, gegliedert nach Berufsgruppen und des betreffenden Aufgabenbereichs in Form eines Organigramms mit Erläuterungen als Anlage zum MPG-Bewerbungsbogen, die namentliche Benennung aller Projektmitglieder (außer Projektleitung der deren Stellvertretung) wird nicht vorausgesetzt. Diese Darstellung hat unter Berücksichtigung der Vorgaben unter Ziffer II.2 und II.2.9 zu erfolgen. Die Angaben sind im MPG- Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
(3) Angaben zum aktuellen Personalstand
Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, technische Zeichner, etc.).
Es sind geforderte Mindestanforderungen zu beachten. Mindestbedingung ist ein durchschnittliches Mittel von 10 Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und heute. Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe aller Mitglieder im durchschnittlichen Mittel. Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Sind die unter (1) bis (3) geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von der Nachforderung ausgenommen (Ziffer II 2.9).
Die Erbringung der Dienstleistung ist Ingenieuren im Sinne von § 75 (2) VgV vorbehalten.
Es ist zulässig, dass die Referenzen zu Ziffer III.1.3 (1) und III.1.3 (2) identisch sind, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=ypgSAhURM2A%253d
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=ypgSAhURM2A%253d.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).