TGM und IGM Dienstleister Bayreuth Referenznummer der Bekanntmachung: KUB-VRG-2021-12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kubus-it.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kubus-it.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGM und IGM Dienstleister Bayreuth
Der Auftraggeber benötigt für sein Rechenzentrum in Bayreuth einen Dienstleister für die Technischen Facility Services (Los 1) und die Infrastrukturellen Services (Los 2).
Technisches Gebäudemanagement
Kubus IT GbR
Karl-Marx-Straße 7a
95444 Bayreuth
Sämtliche Standorte des Auftraggebers kommen für eine Leistungserbringung in Betracht (http://www.kubus-it.de/unternehmen/standorte/).
Sofern eine Präsenz nicht erforderlich ist, können die Leistungen remote erbracht werden., kubus IT GbR
Gottlieb-Keim-Str. 55
95448 Bayreuth
Der AN erbringt die beschriebenen Leistungen im Vertragsobjekt, beschrieben im Leistungsverzeichnis.
Los 1: Der AN hat alle technischen und administrativen Maßnahmen zu treffen, um die Anlagen jederzeit in einem funktionsfähigen Zustand zu halten und die betriebliche Verfügbarkeit der Anlagen sicherzustellen. Die Instandhaltung beinhaltet u.a. die Betriebsführung (Bedienen und Inspizieren, Prüfungen, usw.), werterhaltende Tätigkeiten (Wartung) und korrektive Maßnahmen (Instandsetzung), welche im Leistungsverzeichnis mit Kosten hinterlegt sind. Die Anlagen einschließlich der Räumlichkeiten, in denen sich die Anlagen befinden, sind in einem objektiv sauberen Zustand zu halten. Der AN ist verpflichtet, im Rahmen seiner Tätigkeiten erforderlich werdende Reinigungsleistungen selbst oder durch Dritte unverzüglich zu er-bringen.
Eine Freigabe von Instandhaltungsstrategien oder die Information des AG über beabsichtigte Maßnahmen befreien den AN nicht von den ihm entsprechend den Vereinbarungen obliegenden Pflichten, insbesondere in Hinblick auf die Sicherung der betrieblichen Verfügbarkeit oder der Einhaltung der Vorschriften und Service Levels.
Der AN erstellt eine übergeordnete Tätigkeitsmatrix. Darin werden alle nach dieser Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen sowie die Leistungen für die Infrastrukturellen Facility Services mit festen Zeiten und Intervallen zur Erbringung aufgeführt und die entsprechenden Tätigkeiten beschrieben. Die Inhalte aus der Tätigkeitsmatrix müssen entsprechend dokumentiert werden. Die Tätigkeitsmatrix dient der übersichtlichen Verfolgung der für die Technischen und Infrastrukturellen Facility Services geplanten sowie erbrachten Leistungen. Die Tätigkeitsmatrix ist Beginn der Leistungserbringung zu erstellen, laufend aktuell zu halten und dem AG in digitaler zu bearbeitender Form zu übergeben.
Grundsätzlich sind alle Leistungen die nötig sind, um die Anforderungen aus dieser Leistungsbeschreibung erbringen zu können in das Angebot mit einzupreisen.
1. Objektmanagement:
1.1. Objektleitung,
1.2. Nutzung CAFM-System,
1.3. Budgetplanung,
1.4. Jahresinstandhaltungsplan (Wartung/Inspektion/Prüfung),
1.5. Dokumentation,
1.6. Berichtswesen,
1.7. Qualitätsmanagement,
1.8. Störungsanalyse und Maßnahmenkonzepte,
1.9. Verfolgung von Mängelansprüchen – Gewährleistungsverfolgung,
1.10. Energiemanagement,
2. Service- und Rufzentrale,
3. Betriebsführung:
3.1. Betriebsführung,
3.2. Störungsbeseitigung,
4. Bereitschaftsdienst zur Störungsbeseitigung:
4.1. Vorhaltung Bereitschaftsdienst,
4.2. Bereitschaftseinsätze – 1. Stunde vor Ort,
4.3. Bereitschaftseinsätze – ab 1. Stunde vor Ort,
5. Wartung und Inspektion:
6. Wiederkehrende Prüfungen,
7. Instandsetzung.
Los 2:
Der AN erstellt eine Tätigkeitsmatrix. Darin werden alle nach dieser Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen mit festen Zeiten und Intervallen zur Erbringung aufgeführt und die entsprechenden Tätigkeiten be-schrieben. Die Inhalte aus der Tätigkeitsmatrix müssen entsprechend dokumentiert werden.
Alle Leistungen des AN sind im CAFM-System des Dienstleisters für die Technischen Facility Services zu dokumentieren. Hierzu wird das Personal des AN einen Zugriff erhalten und in das CAFM-System eingewiesen.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
— Reinigung,
— Hausmeisterservices,
— Außenanlagenpflege,
— Instandsetzung.
Verlängerungsoption zweimal um jeweils 12 Monate auf insgesamt 5 Jahre Vertragslaufzeit
ZDer Auftraggeber wird die 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften je Los, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung er-reicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der Zahl von 5 je Los liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber/Bewerbergemeinschaften einlädt, die über die gefor-derte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genann-ten Punkteverteilung keine 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften je Los, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber/Bewerbergemeinschaften (z. B. weil es auf Platz 5 zwei (2) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 6. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Verlängerungsoption zweimal um jeweils 12 Monate
Infrastrukturelles Gebäudemanagement
Kubus IT GbR Karl-Marx-Straße 7a
95444 Bayreuth
Sämtliche Standorte des Auftraggebers kommen für eine Leistungserbringung in Betracht (http://www.kubus-it.de/unternehmen/standorte/).
Sofern eine Präsenz nicht erforderlich ist, können die Leistungen remote erbracht werden., kubus IT GbR
Gottlieb-Keim-Str. 55
95448 Bayreuth
Der AN erbringt die beschriebenen Leistungen im Vertragsobjekt, beschrieben im Leistungsverzeichnis.
Los 1: Der AN hat alle technischen und administrativen Maßnahmen zu treffen, um die Anlagen jederzeit in einem funktionsfähigen Zustand zu halten und die betriebliche Verfügbarkeit der Anlagen sicherzustellen. Die Instandhaltung beinhaltet u.a. die Betriebsführung (Bedienen und Inspizieren, Prüfungen, usw.), werterhaltende Tätigkeiten (Wartung) und korrektive Maßnahmen (Instandsetzung), welche im Leistungsverzeichnis mit Kosten hinterlegt sind. Die Anlagen einschließlich der Räumlichkeiten, in denen sich die Anlagen befinden, sind in einem objektiv sauberen Zustand zu halten. Der AN ist verpflichtet, im Rahmen seiner Tätigkeiten erforderlich werdende Reinigungsleistungen selbst oder durch Dritte unverzüglich zu er-bringen.
Eine Freigabe von Instandhaltungsstrategien oder die Information des AG über beabsichtigte Maßnahmen befreien den AN nicht von den ihm entsprechend den Vereinbarungen obliegenden Pflichten, insbesondere in Hinblick auf die Sicherung der betrieblichen Verfügbarkeit oder der Einhaltung der Vorschriften und Service Levels.
Der AN erstellt eine übergeordnete Tätigkeitsmatrix. Darin werden alle nach dieser Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen sowie die Leistungen für die Infrastrukturellen Facility Services mit festen Zeiten und Intervallen zur Erbringung aufgeführt und die entsprechenden Tätigkeiten beschrieben. Die Inhalte aus der Tätigkeitsmatrix müssen entsprechend dokumentiert werden. Die Tätigkeitsmatrix dient der übersichtlichen Verfolgung der für die Technischen und Infrastrukturellen Facility Services geplanten sowie erbrachten Leistungen. Die Tätigkeitsmatrix ist Beginn der Leistungserbringung zu erstellen, laufend aktuell zu halten und dem AG in digitaler zu bearbeitender Form zu übergeben.
Grundsätzlich sind alle Leistungen die nötig sind, um die Anforderungen aus dieser Leistungsbeschreibung erbringen zu können in das Angebot mit einzupreisen.
1. Objektmanagement:
1.1. Objektleitung,
1.2. Nutzung CAFM-System,
1.3. Budgetplanung,
1.4. Jahresinstandhaltungsplan (Wartung/Inspektion/Prüfung),
1.5. Dokumentation,
1.6. Berichtswesen,
1.7. Qualitätsmanagement,
1.8. Störungsanalyse und Maßnahmenkonzepte,
1.9. Verfolgung von Mängelansprüchen – Gewährleistungsverfolgung,
1.10. Energiemanagement,
2. Service- und Rufzentrale,
3. Betriebsführung:
3.1. Betriebsführung,
3.2. Störungsbeseitigung,
4. Bereitschaftsdienst zur Störungsbeseitigung:
4.1. Vorhaltung Bereitschaftsdienst,
4.2. Bereitschaftseinsätze – 1. Stunde vor Ort,
4.3. Bereitschaftseinsätze – ab 1. Stunde vor Ort,
5. Wartung und Inspektion,
6. Wiederkehrende Prüfungen,
7. Instandsetzung.
Los 2:
Der AN erstellt eine Tätigkeitsmatrix. Darin werden alle nach dieser Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen mit festen Zeiten und Intervallen zur Erbringung aufgeführt und die entsprechenden Tätigkeiten be-schrieben. Die Inhalte aus der Tätigkeitsmatrix müssen entsprechend dokumentiert werden.
Alle Leistungen des AN sind im CAFM-System des Dienstleisters für die Technischen Facility Services zu dokumentieren. Hierzu wird das Personal des AN einen Zugriff erhalten und in das CAFM-System eingewiesen.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
— Reinigung,
— Hausmeisterservices,
— Außenanlagenpflege,
— Instandsetzung.
Verlängerungsoption zweimal um jeweils 12 Monate auf insgesamt 5 Jahre Vertragslaufzeit
ZDer Auftraggeber wird die 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften je Los, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung er-reicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der Zahl von 5 je Los liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber/Bewerbergemeinschaften einlädt, die über die gefor-derte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genann-ten Punkteverteilung keine 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften je Los, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber/Bewerbergemeinschaften (z. B. weil es auf Platz 5 zwei (2) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 6. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Verlängerungsoption zweimal um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— losspezifischer Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten zurückliegenden (Geschäfts-)Jahren Los 1: durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU, welche bereits abgeschlossen ist oder spätestens im Falle des Zuschlages bis zur Vertragsunterzeichnung abgeschlossen wird, bei der mindestens folgende Versicherungssummen für
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR umfasst sind.
(vgl. Vergabeunterlagen -Verfahrensbrief)
Des Weiteren werden Bewerber ausgeschlossen, bei Nichtvorliegen der vollständigen Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte Leistungen des Technischen und/oder Infrastrukturellen Facility Managements in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung),
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Hinweis: Es sind jeweils mindestens 3 bis maximal 5 Referenzen je Los an-zugeben. Der AG behält sich vor die Angaben aus den Referenzen stichprobenartig o-der vollständig zu überprüfen. Bei Zweifel über die Richtigkeit der gemachten Aufgaben behält sich der AG vor, diese von der Wertung auszuschließen.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Zeitraum der Leistungserbringung mindestens 12 Monate.
b) Gegenstand der Referenz waren für das Los 1 Leistungen der technischen Facility Services, für das Los 2 Leistungen der infrastrukturellen Facility Services in einem ein Rechenzentrum oder einem Objekt mit ähnlichen Anforderungen an die Anlagenverfügbarkeit.
c) Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen 3 Jahreszeitraums als er-bracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (siehe Kapitel I.13) beendet worden sein.
s.o.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Erstellung Ihres Angebotes beachten Sie bitte die Bewerberbedingungen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften:
Der Auftraggeber wird die 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften je Los, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung er-reicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der Zahl von 5 je Los liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber/Bewerbergemeinschaften einlädt, die über die gefor-derte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genann-ten Punkteverteilung keine 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften je Los, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber/Bewerbergemeinschaften (z. B. weil es auf Platz 5 zwei (2) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 6. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Die Bewertung erfolgt dabei in folgenden Schritten:
1. Ermittlung der Leistungspunkte (L) des Angebots,
2. Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots,
3. Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) mittels Addition der Leistungspunkte (L) mit den Preispunkte (P) mathematisch gerundet auf 2 Nachkommastellen:
Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, dessen Angebot die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erhält.
Die Verhandlungen können schriftlich bzw. mündlich geführt werden. Ein Anspruch auf Teilnahme an Verhandlungen gibt es nicht. Die Durchführung des Verhandlungsgespräches in Form eines Präsenztermins oder einer Telefonkonferenz ist für die kubus IT GbR kostenfrei, d. h. Kosten der Anreise und ggf. der Übernachtung werden nicht erstattet. Diesbezüglich ergeht eine gesonderte Einladung an die in Frage kommenden Bieter.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Verhandlungen nach freiem Ermessen abzubrechen, sollte sich abzeichnen, dass das Ziel einer Einigung nicht erreicht wird.
Zur Verhandlung stehen nicht die Zuschlagskriterien sowie die Mindestanforderungen, welche als A-Kriterien gekennzeichnet sind gem. § 17 Abs. 10 VgV.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote (indikative Angebote) gem. § 17 Abs. 11 VgV zu erteilen.
Der Zuschlag wird an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot je Los erteilt.
Es wird im Rahmen der Eignungsprüfung darauf hingewiesen, dass zum einen der Nachweis einiger Eignungskriterien durch eine Eigenerklärung erbracht werden kann. Näheres ergibt sich aus dem Dokument „Verfahrensbrief“. Zum anderen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die in dem Dokument „Eigenerklärung zur Eignung“ vorgenommenen Angaben stichpunktartig bei den Bietern zu überprüfen, welche den Zuschlag erhalten sollen. Einen Anspruch auf eine Überprüfung durch den Auftraggeber gibt es durch den Bieter jedoch nicht. Weitere Eignungsnachweise sind erst mit dem Angebot vorzulegen. Dies betrifft folgenden Eignungsnachweise:
— Handelsregisterauszug,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung (Beiträge zur Sozialversicherung),
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,
— Auskunft aus dem Insolvenzregister,
— Berufshaftpflichtversicherung,
— Zertifizierung ISO 9001 (o. ä.),
— Nachweis über Umsatzzahlen (Geschäftsbericht o. ä.).
Enthalten Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, haben Sie unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDRYYHU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird auf die Fristen des § 160ff GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.kubus-it.de