Sammlung und Vermarktung von Altpapier der Stadt Schwabach. Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0058
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Vermarktung von Altpapier der Stadt Schwabach.
Die Stadt Schwabach beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Sammlung und Verwertung von Altpapier der Stadt Schwabach zum 1.7.2021 in 2 Losen neu zu vergeben.
Los 1: Sammlung und Übergabe (Altpapiersammlung im Holsystem inkl. Behälteränderungsdienst,Leerung Presscontainer, Einrichtung und Betrieb Übergabestelle, Übergabe Altpapier)
Los 2: Übernahme und Vermarktung von Altpapier (Übernahme Altpapier, Vermarktung Altpapier zur stofflichen Verwertung inkl. Mengenstromnachweis an Duale Systeme).
Sammlung und Übergabe Los-Nr.: 1
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
In der Stadt Schwabach wird Altpapier im Hol- und Bringsystem erfasst. Die Papiertonnen werden durch den Auftragnehmer von Los 1 regelmäßig entleert und an einer Übernahmestelle angeliefert, wo sie vom Auftragnehmer von Los 2 übernommen werden. Die Gestellung der Sammelbehältnisse erfolgt durch den Auftraggeber. Für die Sammlung und Vermarktung von Altpapier der Stadt Schwabach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
Los 1:
— Durchführung der Altpapiersammlung im Holsystem,
— Durchführung Behälteränderungsdienst / Verkauf Sammelbehältnisse an AG,
— Leerung der Presscontainer am Entsorgungszentrum,
— Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Altpapier,
— Übergabe des Altpapiers an AN von Los 2, bzw. bei Bedarf Herausgabe an Duale Systeme.
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier Los-Nr.: 2
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
In der Stadt Schwabach wird Altpapier im Hol- und Bringsystem erfasst. Die Papiertonnen werden durch den Auftragnehmer von Los 1 regelmäßig entleert und an einer Übernahmestelle angeliefert, wo sie vom Auftragnehmer von Los 2 übernommen werden. Für die Sammlung und Vermarktung von Altpapier der Stadt Schwabach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
Los 2:
— Übernahme des Altpapiers,
— Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen, stofflichen Verwertung inkl. Transport und Entsorgung von Fremdstoffen sowie Mengenstromnachweis an Duale Systeme. Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Übergabe Los-Nr.: 1
Ort: Büchenbach
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91186
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Vermarktung von Altpapier Los-Nr.: 2
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73432
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen kommt es nicht an.