Max-Planck-Institut für Chemische Physik fester Stoffe, Erweiterung Institut: Planungsleistung für Technische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Z.CHPH.A.000312.Laborpl.VgV.1976
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Max-Planck-Institut für Chemische Physik fester Stoffe, Erweiterung Institut: Planungsleistung für Technische Anlagen
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Technischen Ausrüstung/Laborplanung gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 und 5-9 für das Bauvorhaben „Reinraum für die Abteilung Festkörperchemie“ am MPI für Chemische Physik fester Stoffe in Dresden (CHPH) für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 1 Abwasseranlagen
AG 3 Lufttechnischen Anlagen
AG 4 Starkstromanlagen
AG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen (KG 473)
AG 8 Gebäudeautomation
Die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten für die Technischen Anlagen für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Max-Planck-Institut für Chemische Physik fester Stoffe in Dresden
Um zu einer einheitlichen Forschungslandschaft im vereinten Deutschland beizutragen und für die beiden Disziplinen Chemie und Physik der Festkörper ein Forum der Zusammenarbeit zu schaffen, beschloss der Senat der Max-Planck-Gesellschaft im März 1995 die Gründung eines neuen Instituts in Dresden. Mit der Planung wurde das Architekturbüro Brenner + Partner betraut. Nach Abschluss der Planungsphase begann 1997 die Bautätigkeit am Institutsneubau. Das Institut wurde Mitte 2000 fertiggestellt und bezogen (8 000 m2 Nutzfläche, 40 Mio. EUR Gesamtkosten). Die offizielle Einweihungsfeier des Institutsgebäudes erfolgte am 2. November 2001. Zurzeit arbeiten etwa 300 Mitarbeiter im Institut. Das Max-Planck-Institute für Chemische Physik fester Stoffe beabsichtigt aus topologischen und supraleitenden Heusler-Verbindungen SQUIDs herzustellen und Funktionseinheiten auf der Basis magnetische Weyl-Halbmetalle zu entwickeln.
Hierfür wird ein neuer Reinraum benötigt.
Da es aus Platzmangel keine Möglichkeit gibt diesen Reinraum innerhalb des Institutes unterzubringen, soll der Reinraum nun auf dem Dach des eingeschossigen Sputteranbaus, erbaut 2013, platziert werden.
Von dem Planer sind alle haustechnischen Leistungen (siehe Aufstellung der Anlagengruppen) innerhalb des Reinraumgebäudes zu erbringen, diese sind u. a.:
— Reinraumdecken und -wände, Doppelboden,
— Reinraumplanung,
— Lüftungsanlagen (der Reinraum kann vom Bestandslabor „Sputter“ mit Zu- und Abluftkanälen versorgt werden),
— Umluftkühlwassernetz (die benötigte Kälte für das Umluftkühlwasser kann mittels Wärmetauscher dem Standortkältenetz entnommen werden),
— Stromversorgung des Reinraums und der FFU’s,
— Beleuchtung,
— Brandmeldeanlage (als Teil der bestehenden BMA),
— Gebäudeautomation,
— Labortechnische Anlagen,
— Medienver- und entsorgungsanlagen (Neue Gaskabinette und/oder Anbindung an den Bestand).
Die genaue Definition der Schnittstellen ist im Planungsprozess festzulegen.
Anforderungen an den Reinraum
Der Reinraum ist für die Probenpräparation sowie eine Nano- bzw. Mikrostrukturierung unter staubfreien Bedingungen vorgesehen.
Er sollte als Raum-in-Raum-Lösung konzipiert werden.
Folgende Bereiche sind gefordert:
— Weißer Bereich.
Klasse ISO 3 mit FIB, Elektronenstrahllithographie, LASER-Lithographie
— Grauer Bereich.
Klasse ISO 4/6 mit Abzug, Nassprozessplätze, Sputteranlage, ALD-Maschine (Atomlagenabscheidung), RIE-Anlage (Reactiv-Ion Etching), Micromanipulatoren, Lichtmikroskope
— Technikraum.
Mit Aufstellung von Peripheriegeräten mit großen Wärmelasten und Schallemissionen (z. B. Pumpen), dezentrale Gasversorgung
— Schleuse/Umkleideraum
— Leitwarte.
Zur Verfügung stehende Flächen
Die Nettogrundfläche auf dem Flachdach des vorhandenen Sputteranbau beträgt ca. 185 m2. Es besteht weiterhin die Möglichkeit die nach Norden angrenzende Dachfläche mit in die Planung einzubeziehen. Damit würde sich die Nettogrundfläche um ca. 60 m2 vergrößern.
In Anlehnung an das Bestandsgebäude stehen insgesamt ca. 5,80 m lichte Raumhöhe zur Verfügung. Diese Höhe ermöglicht es, ein Technikgeschoss auf das Reinraumgeschoss aufzusetzen.
Die Höhen zwischen den beiden Geschossen können variieren, dürfen aber in Summe 5,80 m lichte Raumhöhe nicht überschreiten, um eine ebengleiche Anbindung an das Bestandgebäude zu ermöglichen.
Des Weiteren soll sich das Volumen des aufgesetzten Baukörpers aus gestalterischen und genehmigungstechnischen Gründen am Bauteil B3 im Osten des Sputters orientieren.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe Ziffer II.2.7)) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2-3. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Planck-Institut für Chemische Physik fester Stoffe, Erweiterung Institut: Planungsleistung für Technische Anlagen
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252fWtOELq3faU%253d.
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252fWtOELq3faU%253d.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).