Beauftragung der Gestellung und des Betriebs mobiler Teststrecken
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmgp.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung der Gestellung und des Betriebs mobiler Teststrecken
Beauftragung der Gestellung und des Betriebs mobiler Teststrecken.
Gestellung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke, Regierungsbezirk Oberpfalz
Bayern
Gestellung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke, Regierungsbezirk Oberpfalz.
Gestellung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke, Regierungsbezirk Oberfranken
Bayern
Gestellung und Betrieb von einer mobiler Teststrecke, Regierungsbezirk Oberfranken.
Gestellung und Betrieb von einer mobilen Teststrecken, Regierungsbezirk Mittelfranken
Bayern
Gestellung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke, Regierungsbezirk Mittelfranken.
Gestellung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke, Regierungsbezirk Unterfranken
Bayern
Gestellung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke, Regierungsbezirk Unterfranken.
Gestellung und Betrieb von einer mobilen Teststrecken, Regierungsbezirk Schwaben
Bayern
Gestellung und Betrieb von einer mobilen Teststrecken, Regierungsbezirk Schwaben.
Gestellung und Betrieb von 2 mobilen Teststrecken, Regierungsbezirk Oberbayern
Bayern
Gestellung und Betrieb von 2 mobilen Teststrecken, Regierungsbezirk Oberbayern.
Gestellung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke, Regierungsbezirk Niederbayern
Bayern
Gestellung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke, Regierungsbezirk Niederbayern.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Ausbruch und der weitere Verlauf der Corona-Pandemie stellen ein unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis dar. Es handelt sich um ein Ereignis, das noch immer außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt. Die weitere Entwicklung ist – insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben – nach wie vor nicht sicher prognostizierbar. Die steigenden Infektionszahlen belegen die Aktualität der Pandemie.
Die zunächst bestehende Erwartung, dass sich auch im Asylbereich die Menschen auf die massiv ausgeweiteten Möglichkeiten der „Bürgertestungen“ hin bewegen, haben sich nicht erfüllt. Gleichzeitig ist auch trotz Priorisierung die Impfbereitschaft gering. Ungeachtet der Bestrebungen, durch die Veränderungen im Impfbereich und die Ausweitung auch auf niedergelassenen Ärzte die Bereitschaft zu erhöhen, ist auch hier noch keine spürbare Veränderung eingetreten. Gleichzeitig ist das Pandemiegeschehen gerade im familiären Umfeld unverändert hoch. Aufgrund der besonderen Unterbringungsverhältnisse der Asylbewerber besteht damit weiterhin dringenden Handlungsbedarf, Testungen in der durchzuführen, die Mobilen Testrecken als aufsuchendes Testungen sind hierfür geeignet.
Vor diesem Hintergrund ist die Beschaffung – unter dem Vorbehalt der Zulassung - unverzüglich einzuleiten. Ein weiteres Zuwarten würde den mit der Beschaffung verfolgten Zweck vereiteln. Darüber hinaus sind aufgrund unvorhersehbar steigender Infektionszahlen weitere Ansteckungen zu befürchten. Bei der Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens mit den entsprechenden Fristen steht eine Beeinträchtigung der Rechtsgüter Leib und Leben in Gefahr.
Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Schulöffnung war eine besondere Dringlichkeit gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gestellung und Betrieb mobiler Teststrecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gestellung und Betrieb mobiler Teststrecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.vitolus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/
Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach [removed] richten. Auf § 135 Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 135 GWB:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html