Nichtoffener Realisierungswettbewerb Neubau Kindergarten am Wiesensteig
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolnzach
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wolnzach.de/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb Neubau Kindergarten am Wiesensteig
Nichtoffener Realisierungswettbewerb Neubau Kindergarten am Wiesensteig.
Wolnzach
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gebäudeplanung für einen 6-gruppigen Kindergarten und die Freianlagenplanung der dazugehörigen Außenanlagen.
Der neue Kindergarten wird voraussichtlich eine BGF von ca. 2 000 m2 haben.
Der Kindergarten, der bisher an anderer Stelle provisorisch untergebracht ist, hat derzeit 2 Regelgruppen und 3 Integrationsgruppen. Auch der Neubau wird ein Integrationskindergarten, der auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern mit verschiedenen Einschränkungen eingehen soll.
Auf einem zentralen Grundstück, das bisher als Bolzplatz genutzt wird, soll ein zeitgemäßer, einladender Neubau mit hohem Wiedererkennungswert entstehen. Er soll trotz der hohen Kinder- und Gruppenanzahl(ca. 120-150 Kinder in 6 Gruppen) im Inneren überschaubar, „gemütlich“ und familiär wirken. Neben den Gruppenräumen sollen auch Räume für spezielle Nutzungen (z. B. Bewegungsraum, Therapieraum, Werkraum)sowie Küche und Essbereich für Mittagessen geschaffen werden.
Die Freianlagen sollen zu Bewegungs- und Motorikspielen einladen und einen Erlebnis- und Entdeckungsraum mit Platz zum Experimentieren, Ausprobieren und Entspannen bieten. Gleichzeitig ist ein artenreicher, kreativer Garten gewünscht. Es soll sowohl intensiv gestaltete als auch naturnahe Bereiche geben.
Neben dem Entwurf für den Kindergarten und die zugehörigen Freiflächen soll im Wettbewerb auch aufgezeigt werden (nur flächenmäßig), wie eine Kinderkrippe als mögliche zusätzliche Nutzung auf dem Grundstück platziert werden kann.
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) liegen bei ca. 3,3 Mio. EUR.
Beginn der Planung unmittelbar nach Beauftragung im Rahmen des auf den Wettbewerb nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens.
Es besteht die Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kindergarten am Wiesensteig mit Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10435
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen.Fragen zum Teilnahmewettbewerbs, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen,werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=177535 eingestellt.Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9,
— Freianlagen § 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9.
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die alle Objektplanungen abdecken können. Die Projektverantwortlichen für die jeweilige Disziplin müssen nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 BauKaG Befugt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ und„Landschaftsarchitekt“ zu tragen.“ Die Verfassergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten ist verpflichtend einzugehen.
Zum Nachweis der Eignung der Auftragsdurchführung erforderliche Unterlagen (auf Verlangen nach Abschluss des Wettbewerbs einzureichen):
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume mit einer Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 0,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden und für das Leistungsbild Freianlagen mit einer Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 0,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs,mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 in beiden Leistungsbildern (§34 HOAI „Gebäude und Innenräume“ und § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen.Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Die Beteiligung von Bietergemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird der Markt Wolnzach mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“und einen Vertrag für das Leistungsbild „Freianlagen“ abschließen. Soweit die Leistungen innerhalb eines Leistungsbilds von mehreren Mitgliedern einer Bietergemeinschaft arbeitsteilig erbracht werden, wird der jeweilige Vertrag mit diesen als Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Hinweis:
Die ausgewählten Bewerber (Architekten) müssen bis spätestens zum Kolloquium (Tag des Kolloquiums,24:00 Uhr) einen Landschaftsarchitekten benennen, mit dem sie eine Bewerbergemeinschaft eingehen.Der Tag des Kolloquiums wird mit Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen bekanntgegeben. Die benannten Landschaftsarchitekten haben bis spätestens zu diesem Termin eine Bewerbergemeinschaftserklärung(Architekt und Landschaftsarchitekt) und einen Bewerbungsbogen einzureichen, sie müssen dabei erklären,dass sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1) Eine entsprechende Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt,
2) Die Erklärung, dass bei ihnen keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und
3) Ein Referenzprojekt im Leistungsbild „Freianlagen“ mindestens mit den Leistungsphasen 2 bis einschließlich8 in Honorarzone IV vorliegt. Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, die zwischen dem 1.1.2009 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase min. 50 % betragen hat.
Bereits bestehende Bewerbergemeinschaften (aus Architekten) reichen eine um den Landschaftsarchitekten ergänzte Bewerbergemeinschaftserklärung ein.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, werden von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).