Freiham WA 7, Stahlbauarbeiten, Stahleinhausung Referenznummer der Bekanntmachung: 828 / 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiham WA 7, Stahlbauarbeiten, Stahleinhausung
Neubau einer Wohnanlage mit 224 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 148 Stellplätzen, Kulturzentrum., Stadteilbibliothek,
Synergiebereich, Buldungslkal, Gesundheitsberatungszentrum und Familenberatungszentrum.
Freiham WA 7
81739 München
Lüftereinhausungen auf allen Dachflächen Stahl-Unterkonstruktion 13 Stück, Technikeinhausungen:
— Stahl-Unterkonstruktion 10 Stück, Wartungstür 2-flüglig 6 Stück,
— Treppe 2 stufig aus Stahl3Stück,
— Stahl-Unterkonstruktion Lamellen-Überdachung 70 m2,
— StahlUnterkonstruktion Vordächer 3 Stück,
— Begrünungssystem ca. 350 m2,
— Bekleidungen aus Faserzementplatten ca. 600 m2,
— Bekleidung mitGitterwandelementen ca. 320 m2.
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 15.3.2021 und dem 19.4.2021 ist.
Die Leistung/en ist/sind innerhalb von 210 Kalendertagen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regenstauf
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.stegerer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRYA0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).