Geländefreimachung, Abbruch BA2 und BA3 Referenznummer der Bekanntmachung: SOW-21200-BA2-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80404
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geländefreimachung, Abbruch BA2 und BA3
Leistungen der Geländefreimachung, Entkernung, Schadstoffsanierung und des Rückbaus von Bestandsbebauung:
— Rückbau der Grundstückseinfriedung,
— Abbruch von 17 Gebäuden sowie von Bodenplatten; Bodenaushub im Bereich von Unterkellerungen,
— Schadstoffsanierung, u. a. von Asbest, bituminösen Dachbahnen, PAK-haltige Fugen, PCB-Anstrichen, Holzwolle-Leichtbauplatten, Dämmmaterialien,
— Entsorgung von schadstoffhaltiger Bausubstanz und mineralischem Bauschutt.
München
Leistungen der Geländefreimachung, Entkernung, Schadstoffsanierung und des Rückbaus von Bestandsbebauung:
— Rückbau der Grundstückseinfriedung,
— Abbruch von 17 Gebäuden sowie von Bodenplatten; Bodenaushub im Bereich von Unterkellerungen,
— Schadstoffsanierung, u. a. von Asbest, bituminösen Dachbahnen, PAK-haltige Fugen, PCB-Anstrichen, Holzwolle-Leichtbauplatten, Dämmmaterialien,
— Entsorgung von schadstoffhaltiger Bausubstanz und mineralischem Bauschutt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80404
Land: Deutschland