Fahrdienstleistungen in der Behindertenbeförderung für die Behandlungszentrum Aschau GmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschau im Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kiz-chiemgau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrdienstleistungen in der Behindertenbeförderung für die Behandlungszentrum Aschau GmbH
Der Auftrag umfasst die regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen des Privaten Förderzentrums Aschau (Los 1) der St. Valentinsschule Ruhpolding (Los 2) und der Rupertusschule Piding (Los 3) montags bis freitags, in der Regel ca. 186 Fahrtage von den jeweiligen Wohnorten der zu befördernden Personen bis zur jeweiligen Schule und zurück, nach Maßgabe der von den Bietern selbst zu erarbeitenden und von der Einrichtung zu genehmigenden Tourenplanung sowie im Einzelfall auch Sonderfahrten.
Darüber hinaus sind auch Sonderfahrten (z. B. Ausflüge, Ferienfahrten, Ferienbetreuung u. ä., je nach Einrichtung an 2-22 Tagen im Schuljahr) durchzuführen.
Der Bieter hat alle für die ordnungsgemäße Beförderung erforderlichen Busse und Fahrzeuge, alle erforderlichen sonstigen Ausrüstungsgegenstände sowie das erforderliche Personal auf eigene Kosten zu stellen und für die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Auszuführen sind Fahrten mit Kleinbussen mit und ohne Rollstuhllift. Für jeden Bus muss eine Begleitperson zur Verfügung gestellt werden, die geeignet ist, die Menschen mit Behinderung während der Fahrt zu betreuen und zu versorgen.
Regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen des Privaten Förderzentrums Aschau (Los 1)
Aschau
Regelmäßige Beförderung aller Schüler an allen Schultagen von montags bis freitags von den jeweiligen Wohnorten der Schüler zum Privaten Förderzentrum Aschau und zurück.
Schulbeginn ist morgens regelmäßig um 8.15 Uhr, d. h. die Schüler sind zwischen 7.55 Uhr und 8.05 Uhr an der jeweiligen Einrichtung abzusetzen.
Nach Ende des Schulunterrichts sind die Schüler von der Einrichtung abzuholen und an ihren jeweiligen Wohnorten wieder abzusetzen.
Der Schulunterricht endet für einen Teil der Schüler mittags um 12.30 Uhr, so dass die Abfahrt zwischen 12.30 Uhr und 12.45 Uhr erfolgt.
Für die anderen Schüler sind die Abfahrten der Nachmittagstouren montags, dienstags und donnerstags zwischen 16.00 Uhr und 16.15 Uhr, mittwochs zwischen 17.00 Uhr und 17.15 Uhr und freitags zwischen 14.30 Uhr und 14.45 Uhr.
28 Frühfahrten, 14 Mittagsfahrten, 14 Nachmittagsfahrten.
Einzelheiten sind den aktuellen Fahrplänen zu entnehmen. Diese sind als Excel-Dateien zu den Vergabeunterlagen hochgeladen.
Der Auftraggeber hat die vertragliche Option, die Leistungsausführung durch den Auftragnehmer zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen der St. Valentinsschule Ruhpolding (Los 2)
Ruhpolding
Regelmäßige Beförderung aller Schüler an allen Schultagen von montags bis freitags von den jeweiligen Wohnorten der Schüler zur St. Valentinsschule im Privaten Förderzentrum Ruhpolding und zurück.
Schulbeginn ist morgens regelmäßig um 7.50 Uhr, d. h. die Schüler sind zwischen 7.30 Uhr und 7.40 Uhr am Förderzentrum abzusetzen.
Nach Ende des Schulunterrichts (11.45 Uhr, 12.15 Uhr und bei Nachmittagsunterricht um 16.15 Uhr) ist ein Teil der Schüler vom Förderzentrum abzuholen und an ihren jeweiligen Wohnorten wieder abzusetzen.
Für die anderen Schüler sind die Abfahrten der Nachmittagstouren jeweils um 16.20 Uhr.
16 Frühfahrten, 9 Mittagsfahrten, 11 Nachmittagsfahrten.
Einzelheiten sind den aktuellen Fahrplänen zu entnehmen. Diese sind als Excel-Dateien zu den Vergabeunterlagen hochgeladen.
Der Auftraggeber hat die vertragliche Option, die Leistungsausführung durch den Auftragnehmer zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen der Rupertusschule Piding (Los 3)
Pieding
Regelmäßige Beförderung aller Schüler an allen Schultagen von montags bis freitags von den jeweiligen Wohnorten der Schüler zur Rupertusschule Piding und zurück.
Hin- und Rückbeförderung der Schüler einer Außenklasse an allen Schultagen von montags bis freitags von den jeweiligen Wohnorten der Schüler zur Grund- und Mittelschule Piding, Salzburger Str. 4, 83451 Piding, großteils mit Zwischenbeförderung zum Heilpäd. Zentrum d. Rupertusschule (Mauthauser Str. 1-5) für die Mittagsbetreuung.
Die Schüler der Außenklasse sind um 12.15 Uhr von der Salzburger Str. 4 zum HPZ (Heilpäd. Zentrum d. Rupertusschule, Mauthauser Str. 1-5) zu befördern. Vom HPZ Mauthauser Str. 1-5 sind die Schüler mit der Nachmittagstour jeweils von Mo-Fr ab 16.15 Uhr an die jeweiligen Wohnorte der Schüler zu befördern.
Fahrzeiten:
Schulbeginn ist morgens regelmäßig ab 7.45 Uhr, d. h. die Schüler sind zwischen 7.30 Uhr und 7.45 Uhr an der Schule abzusetzen.
Ein Großteil der Heimfahrten findet nachmittags zwischen 16.00 Uhr und 16.15 (Abfahrt HPZ Piding) statt.
Für Schüler, die nicht die HPT besuchen, gibt es Mittagsfahrten um 11.30, 12.15 oder 13.00
Freitags: zusätzliche Heimfahrten um 13.00 Uhr
13 Frühfahrten, 4 Mittagsfahrten, 13 Nachmittagsfahrten. Zusätzlich 3 Mittagsfahrten an nur einem Wochentag.
Einzelheiten sind den aktuellen Fahrplänen zu entnehmen. Diese sind als Excel-Dateien zu den Vergabeunterlagen hochgeladen.
Der Auftraggeber hat die vertragliche Option, die Leistungsausführung durch den Auftragnehmer zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122, 124 GWB und §§ 45 ff. VgV mit Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit und technischen und beruflichen Eignung,
— soweit Firmensitz des Bieters nicht vor Ort: Nachweis über einen Betriebsleiter vor Ort nach BOKraft oder vergleichbar,
— Name und Qualifikation der Vertreter juristischer Personen,
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Nachweis der technischen Eignung durch Eigenerklärung, dass bei Ausfall eines Fahrers oder Fahrzeugs für jede Haltestelle der beauftragten Linien innerhalb von 60 Min. ein Ersatzfahrer oder Ersatzfahrzeug vor Ort sein kann.
Nachweis der technischen Eignung durch Eigenerklärung, dass der Bieter eine ständig besetzte Fahrdienstzentrale hat, die nicht mit Fahrern besetzt wird. Die Ständige telefonische Erreichbarkeit der Fahrdienstzentrale zumindest in dem Zeitraum montags - freitags von 6.30 Uhr bis zum Abschluss der letzten Beförderungsfahrt ist sichergestellt.
Nachweis der beruflichen Eignung durch:
— Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (z. B. IHK),
Oder
— Vorlage einer Kopie einer Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Oder – bei ausländischen Bietern
Durch die Vorlage einer Kopie einer EU-Lizenz entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung
— Präventionskonzept gegen sexuellen Missbrauch von Kindern.
Das Präventionskonzept muss mindestens nachvollziehbar darlegen, wie der Bieter sein Fahr- und Begleitpersonal diesbezüglich schult und die Einhaltung des Präventionskonzeptes überwacht.
— aktuelles TÜV/DEKRA-Zertifikat „Sicherer Kranken- und Behindertentransfer“ mit gültiger Rezertifizierung oder eine verbindliche Verpflichtungserklärung, das Zertifikat bis zum Auftragsbeginn nachzureichen,
— Referenz gem. Vordruck von mindestens einem öffentlichen Auftraggeber, für den der Bieter vergleichbare Leistungen in der Vergangenheit ausgeführt hat oder noch ausführt (inklusive der Benennung von Ansprechpartnern mit Telefonnummer),
— Auflistung des zu verwendenden Fuhrparks, gegliedert nach der Fahrzeugart.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
§ 135 GWB:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]