Integriertes Mobilitätskonzept für die Gemeinde Gilching
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gilching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes Mobilitätskonzept für die Gemeinde Gilching
Für die Gemeinde Gilching ist ein integriertes Mobilitätskonzept zu erstellen. Darunter ist ein Integriertes Verkehrskonzept zu verstehen, welches die Einbindung und das sinnvolle Zusammenwirken der Belange und Anforderungen der unterschiedlichen Mobilitätsformen betrifft.
Letztendlich geht es darum, die zur Verfügung stehenden und möglichen Mobilitätsformen gleichsam effizient und ressourcenschonend ineinandergreifen zu lassen.
Insbesondere sind dabei die Nachhaltigkeit im Sinne von Klimaschutzaspekten, die Bezahlbarkeit und Umsetzbarkeit sowie die Aktualität in Bezug auf Digitalisierung und innovative Mobilitätsformen gemeint.
Gemeinde Gilching
Beschafft werden Beratungsleistungen für ein Integriertes Mobilitätskonzept. Abzuarbeiten sind folgende Projektstufen:
a) Präzisierung der Aufgabenstellung;
b) Grundlagenermittlung;
c) Verkehrserhebungen;
d) Mobilitätsverhaltensbefragung der Bewohner von Gilching;
e) Bestandserhebungen zur verkehrlichen Infrastruktur und deren Bewertung;
f) Integriertes Mobilitätskonzept mit klimagerechtem Aktionsplan für jedes Verkehrsmittel und andere Mobilitätsformen unter dem Aspekt des CO2-Einsparpotenzials;
g) Berichterstattung/Dokumentation;
Die detaillierte Aufgabenstellung ist der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage E – E.1.) zu entnehmen.
Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Beratungsleistungen, die die Erstellung von Mobilitätskonzepten in den letzten 10 Jahren (Vertragsende nicht älter als 2011) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme), des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraums [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektendes (Monat/Jahr)] sowie unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.9.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 3 vergleichbare Referenzprojekte für Beratungsleistungen, die die Erstellung von Mobilitätskonzepten betreffen.
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt max. 60 Punkte):
— Umfasst das Konzept den nicht motorisierten Verkehr oder Personennahverkehr oder Kfz-Verkehr und ruhenden Verkehr oder weitere Mobilitätsformen werden 5 Punkte vergeben,
— Umfasst das Konzept 2 der vorgenannten Aspekte werden 10 Punkte vergeben,
— Umfasst das Konzept 3 vorgenannten Aspekte werden 15 Punkte vergeben,
— Umfasst das Konzept alle der vorgenannten Aspekte werden 20 Punkte vergeben.
Gewertet werden nur abgeschlossene Referenzen. Eine Referenz gilt als abgeschlossen, wenn alle Leistungen vollumfänglich erbracht worden sind.
Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommen Leistungen in % vgl. Formblatt C.9.).
Je Referenzprojekt können somit max. 20 Punkte, bei max. 4 zu wertenden Referenzprojekten max. 60 Punkte (3 x 20 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach 60 Punkte erreicht werden.
Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.),
B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz entsprechen (Formblatt C.2.),
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.).
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt C.4.).
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz entsprechen (Formblatt C.2.),
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, sowie von [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und sonstige Schäden (Formblatt C.5.).
Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen;
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.6.);
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.7.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Beratungsleistungen, die die Erstellung von Mobilitätskonzepten betreffen.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten 10 Jahren (seit 2011) erbrachten Leistungen dvon Beratungsleistungen, die die Erstellung von Mobilitätskonzepten betreffen, unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Person, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A, Verfahrensbedingungen, Ziffer 1.12.1).
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.