Erweiterung Kinderkrippe und Teilneubau Kindergarten Bürgstadt Objektplanung Gebäude und Innenräume
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bürgstadt
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63927
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buergstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Kinderkrippe und Teilneubau Kindergarten Bürgstadt Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Markt Bürgstadt plant die Erweiterung des gemeindlichen Kindergartens mit Kinderkrippe „Bürgstadter Rasselbande“. Hierfür sollen 2 zusätzliche KiKri-Gruppen und 3 neue KiGa-Gruppen errichtet werden.
Derzeit verfügt man in der Kindertageseinrichtung „Bürgstadter Rasselbande“ über 2 Krippengruppen und 7 Kindergartengruppen, wobei hiervon 2 provisorisch genehmigt sind.
Die Planung beinhaltet den Neubau eines dreigruppigen Kindergartengebäudes mit Mehrzweckraum und Speisesaal, sowie den Erweiterungsbau von 2 Krippengruppen an das Bestandsgebäude der Krippe.
Ergänzend ist vorgesehen, dass im „alten Schwesternwohnhaus“ die beiden Kindergartengruppen im Erd- und Obergeschoss aufgrund der nicht optimalen Räumlichkeiten in den Neubau umziehen und dort stattdessen Personal- und Sozialräume sowie Räume für Sprach- und Lernförderung geschaffen werden.
Der vorgesehene Flächenbedarf / das Raumprogramm umfasst im Wesentlichen:
— NRF KiGa Bestand zzgl. Umnutzung Schwesternhaus: ca. 850 m2, NRF KiGa Neubau: ca. 1 000 m2,
— NRF KiKri Bestand: ca. 300 m2, NRF KiKri Erweiterung: ca. 350 m2.
Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen, einschl. dem An- und Neubau, ca. 2 500 m2 vorhanden sein.
Besonderheiten des Planungsgebiets:
— Das zu beplanende Gebiet liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Es liegt noch kein Bebauungsplan / kein Baurecht vor. Es werden planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen.
Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren, der B-Plan befindet sich in Ausstellung.
— Das zu beplanende Gebiet liegt im HQ 100-Bereich (Hochwasserereignis nach der HWRM-RL),
— In Überschwemmungsgebieten gelten Nutzungseinschränkungen, dies ist zu berücksichtigen.
Es liegt eine Entwurfsplanung vor, die als Grundlage für die weitere Bearbeitung dienen soll.
Die Gesamtkosten nach DIN 276 (KG 300-700) werden mit 6,2 Mio. EUR brutto ermittelt.
KiKri Erweiterung: ca. 1,30 Mio. EUR brutto, KiGa Umbau und Neubau: ca. 4,90 Mio. EUR brutto inkl. 19 % MwSt.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 im Detail wird mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Das Vorhaben wird nach FAG bzw. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit öffentlichen Mitteln gefördert. Es handelt sich um eine geförderte Gesamtmaßnahme.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und Baurecht,
— Planungsphase und Abgabe Bauantrag bis Spätsommer 2021,
— Bauausführung ab Spätherbst 2021; in ca. 18 Monate,
— Gesamtfertigstellung 2023.
Bürgstadt
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2013 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
— Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9,
— stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 2 mit LPH 4,
— einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster Architekt (nach HAV-KOM).
Besondere Leistungen:
— Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2),
— Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4).
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
— Aufstellen eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes / -nachweis (rückwirkend zu LPH 3, Stufe 2) und Beratung in der Ausführung (weitere Stufen),
— SiGeKo-Leistungen während der Planung und der Ausführung in Anlehnung an die AHO.
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude vergleichbar LPH 3, Entwurfsplanung mit Kostenberechnung, erbracht.
Die vorliegende Entwurfsplanung soll Grundlage für die weiterführende Planung sein. Die Prüfung und die verantwortliche Übernahme dieser Unterlagen zur weiteren Bearbeitung hat gem. § 8 HOAI zu erfolgen.
Es wird davon ausgegangen dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Unterlagen und Detailinformationen werden den ausgewählten Teilnehmern mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Hinweis: In seinem Urteil vom 4.7.2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI gegen europäisches Recht verstoßen.
Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorar-tafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 4-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB / B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Kinderkrippe und Teilneubau Kindergarten Bürgstadt Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bürgstadt
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63927
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.johann-eck.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de