Anlagen- und Rohrleitungsbau mit Anschlussleitungen zur Errichtung der GDRM-Anlage Kötz Referenznummer der Bekanntmachung: AV144F7F-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bayernets.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anlagen- und Rohrleitungsbau mit Anschlussleitungen zur Errichtung der GDRM-Anlage Kötz
Im Bereich Günzburg-Kötz befinden sich die Gas-Hochdruckleitungen SV50 und UA06 der bayernets. Diese Gas-Hochdruckleitungen verlaufen von: von Senden nach Vohburg, (SV50) und von Ulm nach Augsburg, (UA06). Die neue GDRM-Anlage ist mit je 2 Doppelschienen (100 % Redundanz) für die beiden genannten Gas-Hochdruckleitungen zu planen. Der am Standort bestehende Fernwirkknoten und die Ansteuerung der bestehenden Schieberanlage SV50 (KH2874) ist in die neue GDRM-Station einzubinden. Zwei neue Anbindeleitungen stellen die Verbindungen der GDRM-Anlage mit den Transportleitungen her. Die Anlage wird in ein neu zu errichtendes Gebäude integriert. Es handelt sich um eine GDRM-Anlage im Anwendungsbereich des DVGW Regelwerks G491 und G492.
89359 Kötz
Im Bereich Günzburg-Kötz befinden sich die Gas-Hochdruckleitungen SV50 und UA06 der bayernets. Diese Gas-Hochdruckleitungen verlaufen von Senden nach Vohburg, (SV50) und von Ulm nach Augsburg, (UA06). Parallel zur UA06 verläuft eine Produktenleitung der NATO, DN250 in ca. 8 m Abstand. Wenige Meter nördlich des Grundstücks wird die SV50 durch die UA06 und die Produktenleitung der NATO gequert. Das Projekt wird in 2 Abschnitte aufgeteilt. Bis Ende 2022 ist eine Überspeisung aus der SV50 in die UA06 zu realisieren. Bis Ende 2024 soll die Anbindung der GDRM-Station an die WK51 und der Rückbau der Überspeisung erfolgen. Die neue GDRM-Anlage ist mit je 2 Doppelschienen (100 % Redundanz) für die beiden genannten Gas-Hochdruckleitungen zu planen. Der am Standort bestehende Fernwirkknoten und die Ansteuerung der bestehenden Schieberanlage SV50 (KH2874) ist in die neue GDRM-Station einzubinden. Zwei neue Anbindeleitungen stellen die Verbindungen der GDRM-Anlage mit den Transportleitungen her. Mit dem Bau der WK51 (Wertingen-Kötz) wird eingangsseitig der Anschluss an den Sammler im Rahmen des Pipeline-Projektes hergestellt. Mit der Anbindung an die neue Leitung wird der Gastransport in die SV50 und in die UA06 aufgenommen. Die GDRM-Anlage wird in neu zu erstellendes Gebäude integriert. Im Rahmen des Projektes müssen auch Leistungen zur Baustelleneinrichtung und Baufeldfreimachung erbracht werden. Es handelt sich um eine GDRM-Anlage im Anwendungsbereich des DVGW Regelwerks G491, G492 und G463.
Voraussichtlich dauert die Baumaßnahme 17 Monate, der Auftrag läuft mindestens bis zur Inbetriebnahme der GDRM-Anlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber muss schriftlich bestätigen, dass sowohl der Projektleiter als auch leitendes Personal des Bewerbers verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und fähig sind, technische Sachverhalte zu diskutieren. Zudem ist zusätzlich vorzulegen: Ein aktueller Auszug aus dem Handels-, Berufs- oder Gewerberegister des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate vor Ablauf der Teilnahmefrist) bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden.
Jede Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich erklären, dass...:
— im Falle der Angebotsaufforderung eine Bietergemeinschaft und im Falle der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) – in der Konstellation der Bewerbergemeinschaft – gebildet wird,
— Welche Organisationsform im Beauftragungsfalle geplant ist (nebst Angabe der Organisationsstruktur),
— Welche Mitglieder beteiligt sind,
— Wer als Bevollmächtigter sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertritt (unter Angabe von Adresse, Telefon, Fax und E-Mail),
— Dass der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber bayernets rechtsverbindlich vertritt,
— Welche jeweilige Leistung durch welches Mitglied erbracht wird,
— Dass im Beauftragungsfalle alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften,
— Dass sich ein jedes Mitglied verpflichtet, die für das jeweilige Mitglied festgelegte Leistung zu erbringen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen,
— Dass die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt.
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Jeder Bewerber muss erklären, dass er
— sich nicht im Insolvenzverfahren befindet und seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und er sich nicht auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften in einem vergleichbaren Verfahren oder vergleichbarer Lage befindet,
— nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Zusätzlich sind als Nachweis folgende Unterlagen vorzulegen:
— Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben erfüllt hat, oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes,
— Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat, oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes,
— Aktuelle Bonitätsauskunft von Creditreform oder vergleichbar. Der Bonitätsindex des Bewerbers darf maximal 300 betragen. Bei einem ausgewiesenen Bonitätsindex über diesen Wert wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
(nicht älter als 4 Wochen vor Ablauf der Teilnahmefrist)
— Bewerber/Bewerbergemeinschaften können Einwände und/oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend sein sollte. Diese Einwände/Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann.
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden. Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde.
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Jeder Bewerber muss erklären,
— dass er über das Know-how und über Erfahrungen bei der Errichtung von Anlagen- und Leitungsbau mit Anschlussleitungen für GDRM-Anlagen verfügt,
— dass ihm die/das zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mittel/Personal zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen werden,
— dass er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese(s) Mittel/Personal für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen,
— dass er bei Angebotsabgabe mitteilen wird, welche Teile des Auftrags sie beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben,
— dass er auf Verlangen des Auftraggebers zu den Vergabeverhandlungen mitteilen wird, mit welchen Nachunternehmern er tatsächlich zusammenarbeiten wird, und welche Leistungen diese Nachunternehmer erbringen,
— dass er die vom Auftraggeber in den Vergabeverhandlungen geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, dass diese die für sie festgelegten Lieferungen/Leistungen erbringen, vorlegen wird,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile sowie das Nichtvorliegen von Vergaberechtlichen Ausschlussgründen – u. a. nach §§ 123 und 124 GWB – vor Zuschlagserteilung zu prüfen,
— dass er die festgelegte Nachunternehmerkonstellation während des Vergabeverfahrens nicht ändern wird. Dasselbe gilt nach Zuschlagserteilung,
— dass er über ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystem verfügt. Qualitätsmanagementsysteme ohne Zertifizierung sind erlaubt.
Als Nachweis sind zusätzlich vorzulegen:
— Angaben zu mindestens 3 Referenzen zu abgeschlossenen Aufträgen zur Errichtung von Anlagen- und Rohrleitungsbau mit Anschlussleitungen für GDRM-Anlagen nach DVGW-Regelwerk oder gleichwertig. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen wurden.
Bei Vorliegen eines der im Folgenden genannten Ausschlussgründe wird der Bewerber ausgeschlossen.
Jeder Bewerber muss erklären, dass
— keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
— keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen
Bewerber, bei denen mindestens einer der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Gem. Ziff. 17. Sicherheitsleistung der (AVG) ist der AG berechtigt eine Vertragserfüllungssicherheit und eine Gewährleistungssicherheit zu fordern. Im Folgenden wird eine nicht abschließende Zusammenfassung wiedergegeben: Als Vertragserfüllungssicherheit darf der AG jeweils die Abschlagszahlungen um höchstens 10 % kürzen (Sicherheitseinbehalt), bis die vereinbarte Sicherheitssumme in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme erreicht ist. Als Gewährleistungssicherheit ist der Auftraggeber berechtigt, von der geprüften Nettoschlussrechnungssumme einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % als Sicherheit für Mängelansprüche in Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer kann den jeweiligen Sicherheitseinbehalt jeweils durch Stellung einer unwiderruflichen, unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ablösen.
Die dort genannten Bedingungen sind keine Mindestanforderungen sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
Ziff. 15 Abs. 2 AVG (Verbindlichkeit der Preise vollständigen Fertigstellung des Bauvorhabens) stellt eine Mindestanforderung dar und ist nicht verhandelbar. Die Preise sind Nettopreise in Euro.
Im Übrigen sind die maßgeblichen Vorschriften Ziff. 15 (ohne Absatz 2) und 16 AVG, die dort genannten Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind keine Mindestanforderungen, sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Siehe Ausschreibungsunterlagen:
Die neben den Teilnahmeunterlagen auf der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung veröffentlichten Unterlagen für das an den Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren (nachfolgend: „Ausschreibungsunterlagen“) dienen im Teilnahmewettbewerb lediglich der Information. Das bedeutet auch, dass mit der Bewerbung noch kein Angebot abzugeben ist.
Weiter in VI.3 Zusätzliche Angaben dieser Auftragsbekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der eVergabe Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) bereitgestellten „Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb" des Auftraggebers.
Die vorgenannten Bedingungen, Ziff. III.1. 1) bis III.1.4), sowie diese Ziff. VI.3), bilden die Grundlage für die Bewerberauswahl. Deshalb sind die geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben.
Darüber hinaus ist das auf der eVergabe-Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation" der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte Formular „Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum Teilnahmewettbewerb“ vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere rechtsverbindlich zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeanträge – samt Anschreiben, Erklärungen, Nachweise und ausgefüllten Unterlagen – sind bei der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ genannten Adresse ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform hochzuladen. Zusammen mit den eingescannten Teilnahmeanträgen sind die vorgenannten Unterlagen (als PDF, XLSX, DOCX und GAEB) zu übermitteln. Bayernets wird in einer ersten Phase die eingegangenen Erstangebote – ohne vorherige Verhandlung – anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien auswerten. Nur die 4 besten Angebote, die sich aus dieser Auswertung ergeben, werden anschließend in der zweiten Phase zu mindestens einer Verhandlung eingeladen. Die nach der letzten Verhandlungsrunde abgegebenen Letztpreisangebote werden dann ebenfalls anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage von Erstangeboten zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten. In diesem Fall ist das Erstangebot gleichzeitig das Letztpreisangebot.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland