Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Betonbodenarbeiten – Terrazzo Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VE025-2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Betonbodenarbeiten – Terrazzo
Betonbodenarbeiten – Terrazzo.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Teil der Leistung ist das Erstellen eines neuen Bodenaufbaus in der Aula des Maristengymnasium Fürstenzell. Die Aula befindet sich im Erdgeschoss.
Zu den vorbereitende Maßnahmen gehören eine Ausgleichsschüttung, Nivelliermaße, die Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit sowie Verlegen von Fubodendämmung.
Nach Fertigstellung des Unterbetons in Form eines Schnellzement-Estrichs und aller notwendigen Nacharbeiten, wird der Terrazzo höhengleich zum Bestandsboden der Aula eingebracht.
Im Nachgang sind alle Leistung von den Schleifarbeiten bis hin zur Ersteinpflege zu erledigen.
Die Aula umfasst eine Fläche von ca. 615 qm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Mindestens 2 Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.