Lebensmittel – RoMed Kliniken Rosenheim Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-014-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lebensmittel – RoMed Kliniken Rosenheim
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Lieferung von Fleisch- und Wurstwaren sowie Molkereiprodukte.
Der Auftrag wird in 2 Lose aufgeteilt. Es kann für beide oder aber auch nur für ein Los geboten werden.
Fleisch- und Wurstwaren
RoMed Kliniken – Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH Pettenkoferstraße 10 83022 Rosenheim, RoMed Prien Harasser Straße 61-63 83209 Prien a. Chiemsee, Wasserburg Krankenhausstraße 2 83512 Wasserburg am Inn, Bad Aibling Harthauser Straße 16 83043 Bad Aibling
Auftragsgegenstand ist die Belieferung an 4 Standorte der RoMed Kliniken mit Fleisch- und Wurstwaren sowie Molkereiprodukte für einen Zeitraum von einem Jahr.
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass für die ausgeschriebene Leistung in Los 1 (Wurst- und Fleischwaren) eine Preisobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto als Auftragswert gilt und der dafür vorgesehene Betrag nicht überschritten werden darf.
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass für die ausgeschriebene Leistung in Los 2 (Molkereiprodukte) eine Preisobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto als Auftragswert gilt und der dafür vorgesehene Betrag nicht überschritten werden darf.
Weiter erhalten die Bieter/Bietergemeinschaften folgenden Hinweis: Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass für die zu beschaffende Leistung die Höchstpreisgrenze Leistung in einem der Lose oder in allen Losen nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Vergabe abzubrechen und das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV aufzuheben.
Die Festlegung einer Preisobergrenze ist, insbesondere wenn keine weiteren Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen, von dem Gestaltungsspielraum des Auftraggebers gedeckt (2. VK Bund, Beschluss vom 30.10.2009, VK2-180/09). Auftraggeber und Bieter / Bietergemeinschaften tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter / Bietergemeinschaften ausgeschlossen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen für Los 1 sowie Los 2.
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen, mit der dreimaligen Option
Der Verlängerung um jeweils 12 Monate durch den Auftraggeber. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Die Erfüllung des Vertrages durch die Vertragsparteien richtet sich nach den in der Ausschreibung beigefügten Verdingungsunterlagen
Molkereiprodukte
RoMed Kliniken – Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH Pettenkoferstraße 10 83022 Rosenheim, RoMed Prien Harasser Straße 61-63 83209 Prien a. Chiemsee, Wasserburg Krankenhausstraße 2 83512 Wasserburg am Inn, Bad Aibling Harthauser Straße 16 83043 Bad Aibling
Auftragsgegenstand ist die Belieferung an 4 Standorte der RoMed Kliniken mit Fleisch- und Wurstwaren sowie Molkereiprodukte für einen Zeitraum von einem Jahr.
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass für die ausgeschriebene Leistung in Los 1 (Wurst- und Fleischwaren) eine Preisobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto als Auftragswert gilt und der dafür vorgesehene Betrag nicht überschritten werden darf.
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass für die ausgeschriebene Leistung in Los 2 (Molkereiprodukte) eine Preisobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto als Auftragswert gilt und der dafür vorgesehene Betrag nicht überschritten werden darf.
Weiter erhalten die Bieter / Bietergemeinschaften folgenden Hinweis: Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass für die zu beschaffende Leistung die Höchstpreisgrenze Leistung in einem der Lose oder in allen Losen nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Vergabe abzubrechen und das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV aufzuheben.
Die Festlegung einer Preisobergrenze ist, insbesondere wenn keine weiteren Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen, von dem Gestaltungsspielraum des Auftraggebers gedeckt (2. VK Bund, Beschluss vom 30.10.2009, VK2-180/09). Auftraggeber und Bieter/Bietergemeinschaften tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen für Los 1 sowie Los 2.
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen, mit der dreimaligen Option
Der Verlängerung um jeweils 12 Monate durch den Auftraggeber. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Die Erfüllung des Vertrages durch die Vertragsparteien richtet sich nach den in der Ausschreibung beigefügten Verdingungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular).
1. Formlose Eigenerklärung über den Umsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre, jeweils getrennt (netto) für die Jahre 2020, 2019 und 2018.
1. Angabe von mindestens 2 Referenzen pro Los mit vergleichbaren Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung inkl. Kontaktpersonen und -daten aus den letzten 5 Jahren seit 01.2016 (gemäß Formblatt „Referenzen“),
2. Formlose Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeitern,
3. Nachweis der Zertifizierung nach IFS (oder gleichwertig),
4. Nachweis der Zertifizierung nach HACCP (oder gleichwertig),
5. Nachweis der Zulassung nach Art 4. Verordnung (EG) Nr. 853/2004 oder gleichwertig.
1. Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass für die ausgeschriebene Leistung in Los 1 (Wurst- und Fleischwaren) eine Preisobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto als Auftragswert gilt und der dafür vorgesehene Betrag nicht überschritten werden darf. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass für die ausgeschriebene Leistung in Los 2 (Molkereiprodukte) eine Preisobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto als Auftragswert gilt und der dafür vorgesehene Betrag nicht überschritten werden darf.Weiter erhalten die Bieter/Bietergemeinschaften folgenden Hinweis: Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass für die zu beschaffende Leistung die Höchstpreisgrenze Leistung in einem der Lose oder in allen Losen nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Vergabe abzubrechen und das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV aufzuheben. Die Festlegung einer Preisobergrenze ist, insbesondere wenn keine weiteren Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen, von dem Gestaltungsspielraum des Auftraggebers gedeckt (2. VK Bund, Beschluss vom 30.10.2009, VK2-180/09). Auftraggeber und Bieter/Bietergemeinschaften tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYE4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]