Rahmenvereinbarung über Ingenieurleistungen zur Untersuchung und Sanierung von Schmutz-, Niederschlags- und Mischwasserkanälen einschl. seitlicher Anschlussleitungen, inkl. privater Anschlussleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 80808-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rödental
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-roedental.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Ingenieurleistungen zur Untersuchung und Sanierung von Schmutz-, Niederschlags- und Mischwasserkanälen einschl. seitlicher Anschlussleitungen, inkl. privater Anschlussleitungen
Die Stadtwerke Rödental beabsichtigen, ein Ingenieurbüro auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit den erforderlichen Ingenieurleistungen für die abschnittweise durchzuführende Kanaluntersuchung und -sanierung zu beauftragen. Ziel der verfahrensgegenständlichen Ingenieurleistungen ist es, abschnittsweise die öffentliche Entwässerungseinrichtung einschl. Schachtbauwerke sowie die seitlichen Anschlussleitungen, inkl. privater Anschlussleitungen, zu untersuchen, das Untersuchungsergebnis zu bewerten, den jeweiligen Zustand und etwaigen Sanierungsbedarf festzustellen sowie die Sanierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zu planen und insoweit die Vergabe der Sanierungsarbeiten vorzubereiten, bei der Vergabe mitzuwirken und die Maßnahme im Rahmen der Bauoberleitung, örtlichen Bauüberwachung und Objektbetreuung zu begleiten.
96472 Rödental
Auftraggeber sind die Stadtwerke Rödental als Eigenbetrieb der Stadt Rödental. Die Stadt Rödental mit rund 13 000 Einwohnern liegt im oberfränkischen Landkreis Coburg, ca. sieben Kilometer nordöstlich von Coburg. Das Stadtgebiet erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 49,96 Quadratkilometern. Die nördliche Grenze des Stadtgebietes grenzt an den Landkreis Sonneberg (Thüringen), die östliche Grenze an die Stadt Neustadt. Im Westen wird die Stadt Rödental durch die Gemeinde Lautertal und im Süden durch das Gebiet der Stadt Coburg bzw. der Gemeinde Ebersdorf begrenzt.
Die Stadt Rödental hat die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und führt diese durch die Stadtwerke Rödental als Eigenbetrieb aus. Zur Erfüllung dieser Aufgabe betreibt die Stadt zur Abwasserbeseitigung ein Kanalnetz (Schmutz-, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) mit einer Länge von ca. 150 km (ohne Anschlussleitungen).
Durch ein weit verzweigtes Kanalnetz wird das häusliche und gewerbliche Abwasser in großen Mengen aus den Stadtteilen der Stadt Rödental und seinen Anliegergemeinden, wie z. B. dem Stadtteil Neu- und Neershof der Stadt Coburg, gesammelt und der Kläranlage zur Reinigung zugeleitet. Die Ableitung erfolgt in den meisten Gebieten der Stadt im Mischsystem. Die neu hinzukommenden Erschließungsgebiete werden aber fast ausschließlich im Trennsystem erschlossen. Die Kanalrohre haben einen Durchmesser von 200 mm bis 1 400 mm und bestehen hauptsächlich aus den Materialen Beton, Steinzeug, duktilem Guss und PVC.
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung soll die Stadtwerke als Auftraggeber berechtigen, beim Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung mehrere Untersuchungs- und Sanierungsabschnitte abrufen zu können.
Bisher hatten die einzelnen Untersuchungsabschnitte jeweils eine Länge von ca. 15 km. Die komplette Untersuchung und Sanierung eines Untersuchungsabschnitts soll innerhalb von 2 ½ Jahren nach Leistungsabruf abgeschlossen sein. Je Kalenderjahr ist derzeit die vollständige Abarbeitung von 2 Sanierungsabschnitten (auch „Bauabschnitten“) vorgesehen. Die voraussichtlichen Baukosten werden derzeit auf ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto (ohne Kosten für die TV-Untersuchung) je Sanierungsteilabschnitt geschätzt. Bislang war ein Sanierungsabschnitt durchschnittlich ca. 1 000 m lang.
Für die verfahrensgegenständlichen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen wird von der Stadt Rödental ein jährliches Budget in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung gestellt. Diese Budgetvorgabe soll insbesondere im Rahmen der Konkretisierung der einzelnen Untersuchungs- und Sanierungsgebiete durch das Ingenieurbüro entsprechend als verbindlicher Richtwert berücksichtigt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass für den Auftragnehmer jährlich ein bestimmtes Budget zur Verfügung steht. Dies liegt vielmehr im Ermessen des Auftraggebers.
Für die Untersuchung der privaten Anschlussleitungen sollen während des Vergabeverfahrens die satzungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Nach Ablauf von 2 Jahren verlängert sich die Rahmenvereinbarung jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Ingenieurleistungen zur Untersuchung und Sanierung von Schmutz-, Niederschlags- und Mischwasserkanälen einschl. seitlicher Anschlussleitungen, inkl. privater Anschlussleitungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Füssen
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]