Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb Tunnel Starnberg „Gestaltung der Tunnelportale, des Betriebsgebäudes, der Notausstiege und des Lüftungskamins“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stbawm.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb Tunnel Starnberg „Gestaltung der Tunnelportale, des Betriebsgebäudes, der Notausstiege und des Lüftungskamins“
Im Zuge des Ausbaus der Bundestraße B2 im Bereich Starnberg, die in Fortführung der A 952 die Stadt München mit den Zentren Starnberg, Weilheim, Murnau und Garmisch-Partenkirchen verbindet, soll durch den Bau eines Tunnels die stark belastete Bundesstraße im Ortsbereich von Starnberg vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Gemäß Planfeststellungbeschluss ist die Gestaltung einiger Bauteile dieses Tunnels in Abstimmung mit der Stadt Starnberg unter Einschaltung eines Architekten vorzunehmen. Das Staatliche Bauamt Weilheim und die Stadt Starnberg haben daher beschlossen einen Architekturwettbewerb durchzuführen, um die bestmögliche Lösung für alle Projektbeteiligten zu erreichen.
Gegenstand des Wettbewerbes ist die architektonische Gestaltung der beiden Portalbereiche, des Betriebsgebäudes sowie des Lüftungskamins des Starnberger Tunnels und eines exemplarischen Notausstieges (Notausgang 6). Ziel des Wettbewerbes ist es, die Gestaltung dieser Bauwerke als sichtbare Komponenten des Tunnels in einer einheitlichen gestalterischen Sprache unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und des Stadtbildes von Starnberg vorzunehmen und somit den Eingriff in die städtebauliche bzw. landschaftliche Situation zu minimieren.
Der Lüftungskamin am Schlossberg ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung in Form des denkmalgeschützten Ensembles Schloss, Schlossbrücke und Pfarrkirche zu gestalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlussgründe:
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Auswahlkriterien (Die nachfolgenden Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden):
— Nachweis Berufszulassung (Angabe auf Teilnahmeantrag ausreichend),
— Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 2 nach 2015, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger,
— Nachweis einer Referenz aus der Referenzliste (Formblatt III-10a) mit den selben Planungsanforderungen (HZ III § 35 HOAI, HZ III § 40 HOAI, HZ III § 44 HOAI), unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b),
— bei Bewerbergemeinschaft: hier ist das entsprechende Formblatt „Formblatt III.9) Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ auszufüllen
— Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend).
Eignungskriterien (müssen zur Verhandlung nachgewiesen werden):
— Berufshaftpflichtversicherung: Für Architekten und Ingenieure ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR und bei Landschaftsarchitekten eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 1,5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das 2-Fache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
— Nachweis mind. 1 Referenz § 35 HOAI, mind. 1 Referenz § 40 HOAI und mind. 1 Referenz § 44 HOAI mit vergleichbaren Planungsanforderungen (jeweils mind. HZ III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2-8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2013 erfolgt ist. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,
— die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung und Ingenieurbauwerke über mindestens 3 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar), für den Bereich der Freianlagenplanung 2 Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation verfügen. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,
— für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und - bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten*innen, Stadtplanern*innen und Bauingenieuren*innen, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt*in“, „Landschaftsarchitekt*in“, Stadtplaner*in oder „Ingenieur*in“ zu führen. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
— Konzept -/Leitidee,
— Bauliche, technische Anlagen:
—— städtebauliche Gestaltung,
—— städtebauliche Einbindung,
—— Erscheinungsbild,
—— Formgebung, Materialität;
— Verkehr und Erschließung:
—— Funktionalität u. a. auch hinsichtlich Lärmschutz,
—— Sicherung der Erschließungsfunktion,
—— Barrierefreiheit;
— Grün- und Freiflächengestaltung:
—— Einbindung in die freie Landschaft bzw. ins Stadtbild,
—— Verknüpfung der umliegenden Bereiche (vor allem bezüglich der Fußgänger- und Radwegebeziehungen),
—— Gestaltung und Qualität des öffentlichen Raumes,
—— Fernwirkung der Bauwerke z. B. Lüftungskamin
—— Funktionalität,
—— Barrierefreiheit.
Die Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR, netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzabeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften..
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einen oder mehrere Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit
Allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 40 % gewichtet.
Im Zuge der weiteren Beauftragung werden die Wettbewerbsleistungen ergänzt durch eine Gestaltung des Treppenzugangs zur Lüftungszentrale und der weiteren fünf Notausstiege.
Es ist in Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens eine Beauftragung der Leistungsphasen 2, 3 und 5 nach HOAI 2021 §35 Gebäudeplanung, §40 Freianlagen und §44 Ingenieurbauwerke vorgesehen (stufenweise). Der Auslober behält sich vor, in einer weiteren Stufe die Leistungsphasen 6-8 zu beauftragen.
Der Nachweis der Eignung wird gemäß § 80 Abs. 1 VgV mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren von den Preisträgern gefordert.
Die Eignungskriterien sind in der Bekanntmachung veröffentlicht.
Vertragsgrundlage werden im Auftragsfall das Vertragsmuster sowie die Anlagen gemäß VHF Bayern.
Die Unterlagen können im Vergabehandbuch für Freiberufliche Leistungen (VHF Bayern) eingesehen werden..
Zeitschiene:
Rückfragenfrist: 8.7.2021,
Abgabe der Planunterlagen: 24.9.2021,
Abgabe des Modells: 8.10.2021,
Preisgerichtssitzung: 26.10.2021 (evtl. noch 27.10.2021).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 8987760
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de