GMS Isen, Erweiterung und Generalsanierung; BA 1, Schreiner Außenfenster
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
GMS Isen, Erweiterung und Generalsanierung; BA 1, Schreiner Außenfenster
Die Grund- und Mittelschule wird erweitert und abschnittsweise generalsaniert. Der erste Bauabschnitt ist die Erweiterung durch einen Anbau in Beton- bzw. Holzständerbauweise. Die Fenster für diesen Anbau solle heuer im Herbst gesetzt werden.
Lieferung und Montage von Einzelfenster aus Hart-PVC, dreifachverglast, zweifarbig durch Verwendung unterschiedlich durchgefärbter Kunststoffe; Aufteilung 2- und 3-teilig, Flügel mit Ebenenversatz.
Größen mit Stückzahlen:
1,54 x 1,76 m
— in Betonwand: 12 Stück,
— in Holzwand: 36 Stück.
2,22 x 1,76 m
— in Betonwand: 3 Stück,
— in Holzwand: 16 Stück.
0,97 x 2,66 m
— in Holzwand: 1 Stück.
0,97 x 2,71 m
— in Holzwand: 1 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Handwerksrolle oder das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes der Firma.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Nach GWB § 160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.