PL2000_04 Generalsanierung MSP Elektroinstallation
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plattling
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.plattling.de/
Abschnitt II: Gegenstand
PL2000_04 Generalsanierung MSP Elektroinstallation
Für die Baumaßnahme sind Arbeiten der Elektroinstallation auszuführen. Die Arbeiten betreffen die Bereiche der Roh- und Feininstallation. Die Bereiche sind zu unterteilen in Verteiler, Leitungsführung, Kabel und Leitungen, strukturierte Verkabelung und Teile der Medientechnik.
Plattling
Die bestehende Mittelschule Plattling soll in 4 Bauabschnitten saniert werden. BA 1 besteht aus EG — 3.OG Nord und BA 2 EG — 3.OG Süd. BA 3 bildet das Treppenhaus und BA 4 den Keller.
Hierbei handelt es sich um Elektroinstallationsarbeiten mit folgendem Umfang:
— Erneuerung der Zähleranlage, Hauptverteilung, Unterverteilungen,
— Erneuerung der Leitungsführungssysteme und der Kabel und Leitungen,
— Installation von Brüstungskanälen,
— Erneuerung der Beleuchtung im ganzen Gebäude,
— Aufbau einer strukturierten Verkabelung mit Kupfer und LWL-Leitungen,
— Gebäudeautomaiton mittels KNX,
— Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung,
— Gebäudezutrittskontrolle,
— Erweiterung der ELA-Anlage,
— Uhren,
— Errichtung einer PV-Anlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=218720
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Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
Gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
Gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plattling
Postleitzahl: 94447
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]