21 E 038 — Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 21-22 Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 038
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 E 038 — Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 21-22
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Los.
Für alle Lose gilt: Eine Prüfung der Angemessenheit der Preise entfällt, da der Preis infolge der Buchpreisbindung kein Bewertungskriterium ist.
Die Vergabesumme in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR soll in 6 gleich große Teilaufträge (= Teillose) aufgeteilt werden. Die Summe ist geschätzt und unverbindlich und kann je nach Bedarf der Schulen abweichen. Der
Auftragswert für jedes Los beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des Vergabeamtes.
Damit das Angebot auf der Plattform erfolgreich abgegeben werden kann, bitten wir die Bieter in der Leistungsbeschreibung für jedes Los als Angebotssumme symbolisch „1 EUR“ einzutragen.
Teillos 1
Stadt Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und
Berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
— Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen,
— Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der
Ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 2
Stadt Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und
Berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
— Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen,
— Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der
Ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 3
Stadt Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und
Berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
— Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen,
— Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Los verfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der
Ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 4
Stadt Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und
Berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
— Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen,
— Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Los verfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der
Ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 5
Stadt Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und
Berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
— Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen,
— Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Los verfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der
Ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 6
Stadt Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und
Berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
— Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen,
— Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Los verfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der
Ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot das Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung (VHL Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Ergänzung zur Eigenerklärung:
1. Wirtschaftlich / familiär verflochtene Unternehmen
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass keine wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde und keine wirtschaftliche oder familiäre Verflechtung mit weiteren Buchhandlungen besteht.
Zu benennen sind die betroffenen Firmen und alle Gesellschafter mit Bezeichnung der wirtschaftlichen / Familiären Beziehung zueinander.
Wirtschaftlich / familiär verbundene Unternehmen können sich nur einmal bewerben.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes. Das Angebot ist nach dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vom 2.9.2002 (geändert 14.7.2006) abgefasst.
Entsprechend diesen Vorgaben sind bei einem Auftrag mit Gesamtwert von mehr als [Betrag gelöscht] EUR 15 % Nachlass zu gewähren.
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes eingehalten werden.
3. Eigenerklärung über die Nichtverhängung einer Liefersperre
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass keine Liefersperren verhängt sind und alle Bücher aller Verlage beschafft werden können. Werden Liefersperren verhängt, so hat der Auftraggeber das Recht der fristlosen Kündigung.
Bei Nachunternehmerleistungen ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 36 VgV.
Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert, §47
VgV.
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als Bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d. Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies
Nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, müssen diese digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Wir erbitten diese — wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Bewerberfragen in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
Die Angebote müssen digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Angebote in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwortanzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]