Lieferung und Inbetriebnahme eines 8x8 Variationsflechters für die Hochschule Hof
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hof/Saale
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof-university.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme eines 8x8 Variationsflechters für die Hochschule Hof
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
— Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet,
— Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien,
— Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander,
— Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen,
— Integration von Steh- und Kernfäden,
— Kontinuierlicher Warenabzug.
Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer noch weitere Dienstleistungen erbracht werden.
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof
Kulmbacher Str. 76
95213 Münchberg
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispiels-weise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
— Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet,
— Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien,
— Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander,
— Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen,
— Integration von Steh- und Kernfäden,
— Kontinuierlicher Warenabzug.
Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer die folgenden Leistungen erbracht werden:
— Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme des ausgeschriebenen Variationsflechters,
— Abnahme des Variationsflechters in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber,
— Erbringung von Schulungsleistungen für das Personal des Auftraggebers,
— Ggf. Erbringung von weiteren Service- und Supportleistungen.
Die konkreten Anforderungen können den Verfahrens- und Vertragsunterlagen im Detail entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 05 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausgefüllt beigefügt sein.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
— Für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
Oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
A3.4 – Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, mindestens 10 Mio. EUR/Jahr.
B3.1 – Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 % 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10 % und < 20 % 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20 %
B3.2 – Bonitätsindex aus o. a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel).
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute, sehr gute oder hervorragende Bonität.
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
— Für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
Oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
A3.4 – Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, mindestens 10 Mio. EUR/Jahr.
B3.1 – Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 % 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10 % und < 20 % 20 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20 %
B3.2 – Bonitätsindex aus o. a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel).
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute, sehr gute oder hervorragende Bonität
A4.1 – Nachweis, dass der Bieter den ausgeschriebenen Variationsflechter selbst herstellt oder Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb des ausgeschriebenen Variationsflechters, sofern der Bieter nicht selbst Hersteller ist.
A4.2 – Nachweis von insgesamt 3 Referenzprojekten (Anlage 10 – Referenztemplate) aus den vergangenen 3 Jahren über die Lieferung und die Aufstellung von Variationsflechtern mit den folgenden Inhalten:
— Mindestens eine Ausführung als Variationsflechter 6x6,
— Mindestens eine Ausführung als Variationsflechter mit Wenderädern,
— Eine Ausführung als Variationsflechter ohne weitere Anforderungen.
Im Rahmen der Referenzen muss nicht jede einzelne Referenz die o. g. gestellten Anforderungen (6x6, Wenderäder etc.) erfüllen. Es wird jedoch gefordert, dass die o.g. Anforderungen über alle 3 Referenzen hinweg in Summe erfüllt werden.
Die Anlage 10 – Referenztemplate muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Ange-bot vorgelegt werden. Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt vorgenommen:
B4.1 – Bewertung der 3 Referenzprojekte aus den vergangenen 3 Jahren.
Die Bewertung der 3 geforderten Referenzprojekte erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die Referenzprojekte werden innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich der Herstellung, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme, Abnahme und Erbringung von Schulungsleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in einem der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 oder 3 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 4 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Hinweis: Für die Erreichung des niedrigen Zielerfüllungsgrades muss mindestens ein Projektinhalt mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sein.
A4.1 – Nachweis, dass der Bieter den ausgeschriebenen Variationsflechter selbst herstellt oder Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb des ausgeschriebenen Variationsflechters, sofern der Bieter nicht selbst Hersteller ist.
A4.2 – Nachweis von insgesamt 3 Referenzprojekten (Anlage 10 – Referenztemplate) aus den vergangenen 3 Jahren über die Lieferung und die Aufstellung von Variationsflechtern mit den folgenden Inhalten:
— Mindestens eine Ausführung als Variationsflechter 6x6,
— Mindestens eine Ausführung als Variationsflechter mit Wenderädern,
— Eine Ausführung als Variationsflechter ohne weitere Anforderungen.
Im Rahmen der Referenzen muss nicht jede einzelne Referenz die o. g. gestellten Anforderungen (6x6, Wenderäder etc.) erfüllen. Es wird jedoch gefordert, dass die o. g. Anforderungen über alle 3 Referenzen hinweg in Summe erfüllt werden.
Die Anlage 10 – Referenztemplate muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Ange-bot vorgelegt werden. Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt vorgenommen:
B4.1 – Bewertung der 3 Referenzprojekte aus den vergangenen 3 Jahren.
Die Bewertung der 3 geforderten Referenzprojekte erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die Referenzprojekte werden innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich der Herstellung, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme, Abnahme und Erbringung von Schulungsleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in einem der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 oder 3 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 4 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Hinweis: Für die Erreichung des niedrigen Zielerfüllungsgrades muss mindestens ein Projektinhalt mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sein.
Die Vorschriften des MiLoG sind von öffentlichen Auftraggebern zu beachten.
Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen. Dieses ist durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG – in der jeweils geltenden Fassung unterfällt) oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt.
Vom Bieter wird daher die Verpflichtungserklärung zum MiLoG (Anlage 04 – Verpflichtungserklärung zum MiLoG) gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof
Alfons-Goppel-Platz 1
95028 Hof/Saale
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.