Herstellung und Lieferung eines Mehrzweckbootes
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.traunstein.com
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung eines Mehrzweckbootes
Der Landkreis Traunstein beabsichtigt, ein Mehrzweckboot für den Einsatz im Katastrophen- und Brandschutz auf Binnengewässern zu beschaffen. Als Einsatzort des Bootes ist der Chiemsee, Bayern, vorgesehen. Das Boot wird in Chieming in einem Bootshaus gelagert und soll 365 Tage im Jahr, 24 h am Tag, einsatzfähig sein.
Eine übersetzte Version dieser Auftragsbekanntmachung finden Sie in Dokument 23 der Vergabeunterlagen.
Der Landkreis Traunstein beabsichtigt, ein Mehrzweckboot für den Einsatz im Katastrophen- und Brandschutz auf Binnengewässern zu beschaffen. Als Einsatzort des Bootes ist der Chiemsee, Bayern, vorgesehen. Das Boot wird in Chieming in einem Bootshaus gelagert und soll 365 Tage im Jahr, 24 h am Tag, einsatzfähig sein.
Der Vertrag umfasst die Planung, Herstellung und Lieferung des Mehrweckbootes, einschließlich Transport.
Eine übersetzte Version dieser Auftragsbekanntmachung finden Sie in Dokument 23 der Vergabeunterlagen.
Hebe- und Bergungskran gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.).
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden Formblatt B.3.).
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz (soweit zutreffend). (Formblatt B.5.).
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (=Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen.
Dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.6.).
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw, die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen. Für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden (Formblatt B.3.).
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 wird ausdrücklich hingewiesen Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
G) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Formblatt B.7.). Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
H) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B.8.).
I) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B.9.). Vergleichbare Lieferleistungen sind im vorliegenden Fall die Herstellung und Lieferung von Mehrzweckbooten.
J) Allgemeine Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Kalenderjahren (seit 2016) erbrachten Leistungen erbrachten Leistungen unter Angabe des/der Lieferobjekte (Boote), der Leistungszeit, des Auftragsgegenstandes und der Größe des Bootes, sowie des Auftraggebers. Eine Bescheinigung des Auftraggebers ist nicht erforderlich. (Formblatt B.10.).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax der auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Die Verfahrenssprachen sind Deutsch und Englisch. Den Bewerbern werden sämtliche Unterlagen (Leistungsbeschreibung, Formblätter, Vergabeunterlagen, Verträge) auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt auf Deutsch und Englisch.
Eine übersetzte Version dieser Auftragsbekanntmachung finden Sie in Dokument 23 der Vergabeunterlagen.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.