Fertigung und Lieferung von Biomülltüten Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0058
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fertigung und Lieferung von Biomülltüten
Bedarfsgerechte Fertigung und Lieferung von Biomülltüten aus zertifiziertem Papier mit einem Füllvolumen von ca. 9 – 10 Liter an 2 Anlieferstellen.
Stadtgebiet Fürth
Bedarfsgerechte Fertigung und Lieferung von Biomülltüten aus zertifiziertem Papier mit einem Füllvolumen von ca. 9 – 10 Liter an 2 Anlieferstellen.
Es gibt eine optionale Verlängerung des Vertrages um weitere 2 Jahre. Erklärt nicht eine Partei bis zum 31. März 2023 schriftlich, dass sie den Vertrag nicht verlängern wolle, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten „Präqualifizierungsstelle“ und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 des Formblatts L 212EU sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=209565
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/209565
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=209565
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/209565
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Fürth – Rf. V – Zentrale Vergabestelle,
Submissionsstelle Raum 001
Hirschenstraße 2
90762 Fürth
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Freitag, 21.5.2021, 9.00 Uhr zu beantragen. Bei Einhaltungdieser Frist ist die Rechtzeitigkeit gegeben, um allen Unternehmen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf derAngebotsfrist Auskunft zu erteilen.
Die nach den Vergabeunterlagen geforderten Mustertüten sind bis zum Ablauf der o. g. Angebotsfrist (Ziffer IV.2.2) bei der unter Ziffer IV.2.7 genannten Stelle einzureichen. Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beiliegende Kennzettel zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagen nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]