Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 00721/12/2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025 für den Bedarf aller Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Memmingen, Los 1: Bücher für Grund- und Mittelschulen etc., Los 2: Bücher für Gymnasien, Realschulen etc.
Schulbücher für Grundschulen, Mittelschulen etc.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftragsgegenstand ist die Belieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern für die Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Memmingen für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025.
Bei Los 1 handelt es sich um 6 Grundschulen, 3 Mittelschulen, ein Sonderpädagogisches Förderzentrum, eine Staatliche Technikerschule und gewerbliche Berufsschule sowie Staatliche Fachoberschule mit Staatlicher Berufsoberschule. Der Auftragswert im Los 1 beläuft sich geschätzt und unverbindlich auf [Betrag gelöscht] EUR inkl. gesetzlicher MwSt. pro Schuljahr ([Betrag gelöscht] EUR auf die gesamte Vertragslaufzeit). Er kann, je nach Bedarf der Schulen, nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des maximalen Gesamtwertes; dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Los und Schuljahr.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 15.8.2021 und endet am 31.7.2025. Die zu beliefernden Schulen erstellen Bestelllisten, welche vom Auftraggeber an den Auftragnehmer weitergeleitet werden. Die Lieferungen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des jeweiligen Abrufauftrags an die Schulen ausgeliefert werden.
Die Bewertung der Angebot erfolgt in folgender Reihenfolge: Formale Prüfung der Angebot, Angebotsprüfung, Eignungsprüfung. Die Angebotsprüfung wird vor der Eignungsprüfung durchgeführt (§ 42 Abs. 3 VgV). Eine Prüfung der Angemessenheit der Preise entfällt regelmäßig, da der Preis infolge der Buchpreisbindung kein Zuschlagskriterium ist. Zuschlagskriterium ist zu 100 % die Serviceleistungen. Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot. Erweisen sich nach der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich (gleiche Punktzahl), entscheidet über den Zuschlag die Auslosung. Ein bereits für ein Los zum Zuge gekommener Bieter scheidet für das andere Los aus.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist.
Schulbücher für Realschulen, Gymnasien etc.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftragsgegenstand ist die Belieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern für die Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Memmingen für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025.
Bei Los 2 handelt es sich um 2 Realschulen, 2 staatliche Gymnasien sowie die Staatliche Wirtschaftsschule und Staatliche Kaufmännische Berufsschule. Der Auftragswert im Los 2 beläuft sich geschätzt und unverbindlich auf [Betrag gelöscht] EUR inkl. gesetzlicher MwSt. pro Schuljahr ([Betrag gelöscht] EUR auf die gesamte Vertragslaufzeit). Er kann, je nach Bedarf der Schulen, nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des maximalen Gesamtwertes; dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Los und Schuljahr.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 15.8.2021 und endet am 31.7.2025. Die zu beliefernden Schulen erstellen Bestelllisten, welche vom Auftraggeber an den Auftragnehmer weitergeleitet werden. Die Lieferungen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des jeweiligen Abrufauftrags an die Schulen ausgeliefert werden.
Die Bewertung der Angebot erfolgt in folgender Reihenfolge: Formale Prüfung der Angebot, Angebotsprüfung, Eignungsprüfung. Die Angebotsprüfung wird vor der Eignungsprüfung durchgeführt (§ 42 Abs. 3 VgV). Eine Prüfung der Angemessenheit der Preise entfällt regelmäßig, da der Preis infolge der Buchpreisbindung kein Zuschlagskriterium ist. Zuschlagskriterium ist zu 100 % die Serviceleistungen. Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot. Erweisen sich nach der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich (gleiche Punktzahl), entscheidet über den Zuschlag die Auslosung. Ein bereits für ein Los zum Zuge gekommener Bieter scheidet für das andere Los aus.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise),
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis,
— oder einen einschlägigen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
— Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände,
— Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124.
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Nachweis von mindestens 3 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 und Anlage 5 Referenzliste. Sollte der Bieter nicht in den letzten höchstens 3 Jahren Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind, so hat er die Möglichkeit, in der Anlage 6 „Schilderung Leistungserbringung“ zu schildern, wie die Leistung erbracht werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.