Sinterofen inkl. Optionen — E_064_287083 — IKTS Referenznummer der Bekanntmachung: E_064_287083 MalOle
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sinterofen inkl. Optionen — E_064_287083 — IKTS
Das nachfolgend spezifizierte Ofenaggregat wird zum Glühen, Silicieren und Sintern von carbidischen Werkstoffen Anwendung finden. Dies beinhaltet neben dem Glühen von losen und vorkompaktierten Pulvern und Pulverschüttungen zum Einstellen gewünschter Eigenschaften, vor allem das Sintern von carbidischen Formkörpern sowie die thermische Behandlung und Infiltration von Bauteilen. Es sind aktuell 3 Einsatzszenarien zur Nutzung dieses Ofens bekannt.
Dresden
Das nachfolgend spezifizierte Ofenaggregat wird zum Glühen, Silicieren und Sintern von carbidischen Werkstoffen Anwendung finden. Dies beinhaltet neben dem Glühen von losen und vorkompaktierten Pulvern und Pulverschüttungen zum Einstellen gewünschter Eigenschaften, vor allem das Sintern von carbidischen Formkörpern sowie die thermische Behandlung und Infiltration von Bauteilen. Es sind aktuell 3 Einsatzszenarien zur Nutzung dieses Ofens bekannt.
1. Schnellkühleinrichtung;
2. Montagewerkzeuge.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Nach aufgehobenem, offenen Verfahren E_064_285334 wurde im Folge-Verfahren der wirtschaftlichste Anbieter beauftragt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.fraunhofer.de