Beschaffung einer hochverfügbaren Storagelösung für den Landkreis Altötting Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2021#2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer hochverfügbaren Storagelösung für den Landkreis Altötting
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens im Zuge eines LifeCycle Projektes die Beschaffung einer neuen hochverfügbaren Storage-Lösung inklusive neuer Serversysteme und FibreChannel-Switche.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lieferung von Hardwarekomponenten für eine hochverfügbare Storagelösung über 2 Rechenzentren, mit neuen Serversystemen und Fibre-Channel-Infrastruktur, Integration in die bestehende IT-Infrastruktur, Schulung, Dokumentation und Testmigration. Die neuen Komponenten müssen einen performanten und sicheren Betrieb für 5 Jahre gewährleisten. Alle Geräte müssen inklusive 5 Jahre Herstellergarantie angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.