Mittelschule_Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: MSH_04_TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.holzkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittelschule_Tragwerksplanung
Der Markt Holzkirchen beabsichtigt den Neubau der Mittelschule bis voraussichtlich September 2024. Die Baukosten belaufen sich nach einer ersten Einschätzung auf ca. 16,5 Mio EUR netto (300 + 400).
Für den Neubau wird die Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI ausgeschrieben.
Markt Holzkirchen
Marktplatz 2
83607 Holzkirchen
Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI. Die zu erbringenden Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: Leistungsphase 1 bis 2,
— Stufe 2: Leistungsphase 3 bis 4,
— Stufe 3: Leistungsphase 5 bis 6.
Die Stufenaufteilug kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
— Erstellen einer vertieften Kostenschätzung,
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass Eintragung in Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (2,0 Mio EUR für Personenschäden, 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden)
Anzahl der Mitarbeiter.
Angabe von 2 Referenzen TWP-Fachplanerleistungen gem. § 51 HOAI.
Mindestens 3 technische Mitarbeiter.
Angabe von 2 Referenzprojekten — Auführung der Leistungsphasen 2 bis 8 vollständig erbracht, sowie Projekte eigeordnet in Honorarzone III oder höher.
Abschnitt IV: Verfahren
Markt Holzkirchen, Marktplatz 2
83607 Holzkirchen
2 Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung Markt Holzkirchen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQWRY6Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).