Fachplaner Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: L-2021-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplaner Objektplanung
DRV Bayern Süd, Thomas-Dehler-Straße 3, 81737 München; Umsetzung Brandschutzkonzepts – Objektplanung Gebäude Innenräume § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 9 sowie besondere Leistungen.
DRV Bayern Süd
Thomas-Dehler-Straße 3
81737 München
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd beabsichtigt die Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes im Verwaltungsgebäude München Neuperlach mit geschätzten Gesamtkosten für die KG 300 und 400 von ca. 12 Mio. EUR brutto.
Die Leistungsphase (Lph.) 1 wurde bereits durch die Erstellung des Brandschutzkonzeptes erbracht, welches für dieses VgV-Verfahren Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Hierfür wurde der Bestand hinsichtlich der früheren und nunmehr geltenden Vorschriften überprüft. Das Brandschutzkonzept enthält notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen aufgrund von festgestellten Mängeln / Defiziten sowie konzeptionelle Alternativen. Das Konzept orientiert sich an den bauaufsichtlichen Mindestanforderungen, unter Berücksichtigung möglichst wirtschaftlicher und organisatorisch umsetzbarer Lösungen unter Berücksichtigung der Bestandsituation. In der anstehenden Baumaßnahme soll das Brandschutzkonzept umgesetzt werden.
Das Brandschutzkonzept sieht eine Verbesserung des Brandschutzes in 3 Phasen mit aufbauendem Sicherheitsniveau vor.
In der ersten Phase sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Rettungswegführung umgesetzt werden:
— Herstellung der Zugänge zu Treppenräumen über Vorräume,
— Erneuerung von Brandschutzabschlüssen /-türen,
— Ertüchtigung von Leitungsanlagen in den Treppenräumen und den notwendigen Flurenund insbesondere in den Zwischendeckenbereichen,
— Entfernung von Brandlasten (insbesondere Elektroleitungen) aus Rettungswegen,
— Erneuerung der Kennzeichnung der Rettungswege,
— Ertüchtigung von Leitungsdurchführungen durch Trennwände.
In Phase 2 erfolgt die Nachrüstung der sicherheitstechnischen Anlagen:
— Erweiterung des Überwachungsumfanges der Brandmeldeanlage,
— Ergänzung der Sicherheitsstromversorgung,
— Anpassung der Lüftungsanlagen,
— Die trockenen Steigleitungen sind als nasse Steigleitungen aufzurüsten. DieEntnahmestellen sind in die zu errichtenden Vorräume zu verlegen,
— Aufrüstung der sicherheitstechnischen Einrichtungen in den Tiefgaragen gemäß der GaStellV.
Phase 3 beinhaltet die Neukonzeption des Rettungswegkonzeptes, mit dem Ziel den Balkon als Rettungsweg zu vermeiden:
— Aufrüstung des innenliegenden Treppenraumes zum Sicherheits-Treppenraum durch Errichtung von Vorräumen und Installation einer Druckbelüftung,
— Einrichtung Aufzugvorraum vor den Aufzugshaltestellen,
— Aufrüstung des Lastenaufzugs als Feuerwehraufzug mit Druckbelüftung.
Für die Neukonzeption der Rettungswegführung ist eine Baugenehmigung (Änderungsantrag) zu erstellen.
Die im Brandschutzkonzept genannten Phasen müssen in Hinblick auf eine organisatorisch sinnvolle und wirtschaftliche Lösung überprüft und angepasst werden. Folgekosten wie Wartung, Prüfungen etc. müssen in die wirtschaftliche Betrachtung mit einbezogen werden.
Maßnahmen des baulichen Brandschutzes im Überblick:
— Errichtung von Vorräumen vor den Treppenräumen und Aufzugshaltestellen,
— Ersatz der in den Brandwänden eingebauten Brandschutzschiebetore durch Brandschutztüren,
— Einbau von Feuerschutzabschlüssen in den Fluren,
— Einbau zusätzlicher Fenstertüren zum Balkon,
— Errichtung von notwendigen Fluren,
— Einbau von Unterdecken F30A in den notwendigen Fluren,
— Ausbildung von Nutzungseinheiten < 400 m2, die mit Trennwänden F90 abgetrennt werden,
— Ertüchtigung von Trennwänden und mangelhaft ausgeführten Deckenanschlüssen,
— Austausch der brennbaren Bodenbeläge im den Treppenräumen und Vorräumen,
— Austausch der brennbaren Wärmedämmung an den Brüstungsinnenseiten.
Es wird damit gerechnet, dass die Gesamtmaßnahmen in einem Zeitraum von 4 bis 5 Jahren umgesetzt werden. Geplante Bauzeit: 2022-2026.
Planungszeit: 2021-2022.
Bruttogeschossflächen: ca. 67 000 qm
Gesamtkosten für die KG 300 und 400: ca. 12 Mio. EUR inkl. MwSt.
Für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und zur Feinplanung der einzelnen Optimierungsmaßnahmen ist ein Fachplaner für die Objektplanung zu beauftragen. Im zu erbringenden Leistungsumfang sollen alle Planungsleistungen und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören, enthalten sein. Die geforderten Planungsleistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI 2021 § 34, Leistungsphasen 2-9.
Zunächst ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 2-3 zu beauftragen. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Es wird damit gerechnet, dass die Gesamtmaßnahmen in einem Zeitraum von 4 bis 5 Jahren umgesetzt werden. Geplante Bauzeit: 2022-2026.
Planungszeit: 2021-2022.
Zunächst ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 2-3 zu beauftragen. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, deren eingereichte Referenzen die Mindestvoraussetzungen erfüllen, wird zur Begrenzung und Bestimmung der zum Verhandlungsverfahren einzuladenden Bewerber eine Wertung dieser Referenzen durchgeführt. Die Wertung jeder Referenz erfolgt im Rahmen des dem Auftraggeber zustehenden Beurteilungsspielraums. Maßgeblich für die Bewertung ist die Gleichartigkeit der Leistungen mit dem vorliegenden Projekt, welche im Wege einer Gesamtschau der jeweils vorgelegten Referenz bezogen auf das hiesige Projekt gemäß Projektbeschreibung vorgenommen wird.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst sollen die Leistungsphasen 2- 3 vergeben werden. Die Voraussetzung für die Weiterbeauftragung ist eine hohe Qualität der Planung und Zuverlässigkeit in der Realisierung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
—— der ausgefüllte „Bewerbungsbogen“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben:
— Angaben zum Bewerber,
— Angaben zum Bewerber bei Bewerbergemeinschaft (sofern zutreffend),
— Hinweise für Bewerber,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
—— der ausgefüllte „Bewerbungsbogen“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben:
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
— Nachweisbare Berufshaftpflichtversicherung mindestens über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und die Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Bei Bewerbergemeinschaften gelten die Anforderungen zur Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.)
— Nachweisbarer Mindest-Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) von jeweils [Betrag gelöscht] EUR.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
—— der ausgefüllte „Bewerbungsbogen“, ggf. ergänzt durch
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben:
— Angabe zu Projektverantwortlichem (natürliche Person), der für die Erbringung der Leistung als verantwortliche Person vorgesehen ist: Name, Titel, Berufsbezeichnung,
— mindestens 2 Referenzen mit folgenden Angaben:
—— Projektbezeichnung,
—— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
—— Bei Bewerbergemeinschaft: Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dessen Referenz angegeben wird,
—— Projektverantwortung,
—— Projektleitung,
—— Leistungszeitraum, Beauftragte Projektstufen/-phasen (Beschreibung der zeitlichen Abschnitte des Projekts, für welche die Vertragsleistung beauftragt war),
—— Baukosten (Kostengruppe 300 - 400 nach DIN 276) (Aufgliederung nach Kostenschätzung, -berechnung, -anschlag, -feststellung),
—— Erläuterungen/aussagekräftige Darstellung zum Projekt in Textform gemäß Ziff. 3.3.1.d) aa) und bb) der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb / Informationsschrift, insbesondere zu den dort aufgeführten Mindestvoraussetzungen des Referenzprojekts (Ziff. 3.3.1.d) aa), (zwingendes Eignungskriterium), des Weiteren zu den dort beschriebenen Wertungskriterien (Gleichartigkeit), Ziff. 3.3.1.d) bb).
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den abgefragten Referenzangaben zusätzliche Nachweise nachzufordern.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Zwingendes Eignungskriterium für den Teilnahmewettbewerb ist die Darstellung zweier Referenzobjekte mittels Eigenerklärungen über mit dem Auftrag vergleichbare Architektenleistungen innerhalb der letzten 10 Jahre (ab Stichtag 1.1.2011 bis Fristablauf für Teilnahmeantrag). Insofern werden nur Referenzen gewertet, bei denen das Projekt innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen wurde und zumindest die Grundleistungen der LPH 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation vollständig oder zumindest in wesentlichen Teilen vom Bewerber, ARGE-Mitglied erbracht wurden. Es können insofern auch bei einem anderen Unternehmen bzw. Arbeitgeber erbrachte Leistungen / Referenzen von natürlichen Personen benannt werden, wenn sichergestellt ist, dass diese für das vorliegende Projekt dem Bewerber zur Verfügung stehen und diese verantwortliche Leiter der zu beauftragenden Projektsteuerung sein werden.
Mindestvoraussetzungen für die darzustellenden Referenzobjekte sind des Weiteren (kumulativ) folgende zwingende Kriterien:
1. Objekte, für welche die Grundleistungen (mindestens) der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume §§ 33 ff. HOAI erbracht wurden,
2. Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes in einem Bestandsgebäude im laufenden Betrieb,
3. Baukosten (Kostengruppe 300-400 nach DIN 276) über mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.