Prämienanbieter und Einlöseplattform für Einkaufsgutscheine inkl. damit verbundener Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020006059
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prämienanbieter und Einlöseplattform für Einkaufsgutscheine inkl. damit verbundener Serviceleistungen
Gegenstand dieser Vergabe ist der Erwerb, der Druck, der Versand sowie die Einlösung von Einkaufsgutscheinen mit unterschiedlichen Werten (EUR Beträge).
Es gibt aktuell 4 Unterteilungen:
— Einkaufsgutscheine für Kund*innen im Rahmen des Programms „Mitglieder werben Mitglieder“ – Einlösungswert 15 EUR,
— Einkaufsgutschein für Finanzberater*innen im Rahmen des Programms „Mitglieder werben Mitglieder“ – Einlösungswert [Betrag gelöscht] EUR,
— Einkaufsgutscheine für Kund*innen als Entschuldigung – Einlösungswert 5 EUR,
— Einkaufsgutschein für Mitarbeiter*innen als Dankeschönsachzuwendung nach § 37 ESTG – Einlösungswert 20 EUR bis [Betrag gelöscht] EUR.
Es wird 1 Rahmenvertrag geschlossen.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Nähere Informationen finden Sie im Dokument „Leistungsbeschreibung“ in den Vergabeunterlagen.
Gegenstand dieser Vergabe ist der Erwerb, der Druck, der Versand sowie die Einlösung von Einkaufsgutscheinen mit unterschiedlichen Werten (EUR Beträge).
Es gibt aktuell 4 Unterteilungen:
— Einkaufsgutscheine für Kund*innen im Rahmen des Programms „Mitglieder werben Mitglieder“ – Einlösungswert 15 EUR,
— Einkaufsgutschein für Finanzberater*innen im Rahmen des Programms „Mitglieder werben Mitglieder“ – Einlösungswert [Betrag gelöscht] EUR,
— Einkaufsgutscheine für Kund*innen als Entschuldigung – Einlösungswert 5 EUR,
— Einkaufsgutschein für Mitarbeiter*innen als Dankeschönsachzuwendung nach § 37 ESTG – Einlösungswert 20 EUR bis [Betrag gelöscht] EUR.
Es wird 1 Rahmenvertrag geschlossen.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Nähere Informationen finden Sie im Dokument „Leistungsbeschreibung“ in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prämienanbieter und Einlöseplattform für Einkaufsgutscheine inkl. damit verbundener Serviceleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2. Es gilt Deutsches Recht.
3. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4. Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum 22.2.2021, 11.00 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bietern Unterlagen zur Validierung der gemachten Erklärungen anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.