IT-Fachberater Referenznummer der Bekanntmachung: 8407 0804 0399
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Fachberater
Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftragge-bers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops).
Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein, insbesondere - aber nicht abschließend - in folgenden Fachgebieten:
(1) Next Generation Firewall,
(2) Netzwerkkomponenten (LAN / WLAN),
(3) Server-Systeme,
(4) Storage-Systeme,
(5) Arbeitsplatzdrucker / Abteilungsdrucker,
(6) PC / Notebooks,
(7) HPC-Systeme,
(8) Serverschrank-Systeme,
(9) IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung),
(10) umfangreiche Preisprüfungen.
München
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Das Stabsreferat Einkauf und Versicherungen der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft unterstützt die derzeit 86 Max-Planck-Institute bei ihren IT-Vergaben. Hierzu werden, wie im öffentlichen Bereich vorgeschrieben, neben dem GWB und der VgV die jeweils aktuelle UfAB und die EVB-IT (in der jeweiligen Form) angewendet. Als außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist es jedoch aufgrund verschiedenartiger wissenschaftlicher Anforderungen zusätzlich notwendig, individualrechtliche Vereinbarungen ergänzend zu den EVB-IT zu berücksichtigen. Das Stabsreferat unterstützt die Max-Planck-Institute u. a. durch die Vergabe und den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Anbindung der damit beschafften Produktportfolios als Kataloge an das eProcurementsystem der MPG, das auf SAP-SRM softwareseitig beruht. Produkte / Produktgruppen, die durch den Auftraggeber für gebündelte Beschaffungsmaßnahmen (Stichwort „Rahmenvertrag“) identifiziert werden, müssen mit Hilfe technischer Produktbeschreibungen unter Anwendung der UfAB vergaberechtskonform in den Wettbewerb gestellt werden. Auch hochvolumige Einzelbeschaffungsmaßnahmen von Max-Planck-Instituten müssen geplant, beschrieben und vergaberechtskonform vergeben werden. Kennzeichnend sind hierbei die komplexen technischen wissenschaftlichen Anforderungen (z. B. im Cluster- und HSM Bereich). Das Stabsreferat greift im Bedarfsfall vornehmlich bei der Erstellung komplexer Vergabeunterlagen im IT-Bereich und ggf. notwendiger hiermit zusammenhängender Beratung auf externe fachtechnische Unterstützung zurück. Bei Bedarf wird im Zusammenhang mit Rügen und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- / Arbeitsgruppen ebenfalls auf externe fachtechnische Beratung zurückgegriffen. Die MPG hat einen umfassenden Bedarf an IT-Liefer- und Dienstleistungen und in diesem Zusammenhang einen regelmäßigen Bedarf an technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, eine Abruf-Rahmenvereinbarung („RV“ oder „Vertrag“) mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer („Auftragnehmer“) zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops). Die Rahmenvereinbarung ist als Anlage 1 Teil dieser Vergabeunterlage. Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein, insbesondere - aber nicht abschließend - in folgenden Fachgebieten:
(1) Next Generation Firewall,
(2) Netzwerkkomponenten (LAN / WLAN),
(3) Server-Systeme,
(4) Storage-Systeme,
(5) Arbeitsplatzdrucker / Abteilungsdrucker,
(6) PC / Notebooks (7) HPC-Systeme,
(8) Serverschrank-Systeme,
(9) IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung),
(10) umfangreiche Preisprüfungen.
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV bei Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der hier ausgeschriebenen bestehen, diese innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben, der den ersten (hier gegenständlichen) Auftrag erhalten hat.
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen auf 100 Beratertage pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit (24 Monate plus 24 Monate Verlängerungsoption) insgesamt ca. 400 Beratertage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Fachberater
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).