Markt Burgebrach, Umnutzung Schmälinghaus und energetische Sanierung Rathaus Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgebrach
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96138
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-burgebrach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Burgebrach, Umnutzung Schmälinghaus und energetische Sanierung Rathaus Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Der Markt Burgebrach hat das Nachbaranwesen des Rathauses (das sog. „Schmälinghaus“), Hauptstraße 5, in Burgebrach, erworben. Es ist angedacht dieses Gebäude zurückzubauen und mit einem Ersatzbau an gleicher Stelle mit dem Verwaltungsgebäude der VG Burgebrach zu verbinden.
Aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Städtebauförderung sind verschiedene, auch öffentliche Nutzungen (z. B. Tourismusbüro, Bürgerbüro, etc.) neben einem reinen Rathausgebäude vorgesehen.
Die Gebäude (Hauptstraße 3 und 5) sollen künftig baulich verbunden sein. Das bestehende Rathaus (Hauptstraße 3) soll in diesem Zusammenhang energetisch saniert werden. Das äußere und innere Erscheinungsbild der beiden Anwesen ist aufeinander abzustimmen. In unmittelbarer Nähe befindet sich das denkmalgeschützte „Alte Rathaus“ (Hauptstraße 1). Dieses Gebäude soll unberührt bleiben.
Eine Bestandsbewertung hat ergeben, dass dem Gebäude Hauptstraße 5 aufgrund zahlreicher Um- und Ausbauten in den letzten Jahrzehnten die Eignung für die vorgesehenen Zwecke abgesprochen werden muss.
Die Bauaufgabe besteht im Wesentlichen aus dem Rückbau sowie anschließendem Neubau an gleicher Stelle und der energetischen Sanierung des bestehenden Rathausgebäudes. Das Gebäudeensembles ist Teil „historischen Ortskernes“ von Burgebrach. Die Südfassaden des bestehenden Gebäudes sowie des Neubaus sollen an die übrigen Gebäude des Ortskernes angeglichen werden.
Das 5-geschossige Gebäude der Hauptstraße 5 wurde um die Jahrhundertwende als Massivbau (Außenwände: Sockel in Sandstein mit aufgehendem Ziegelmauerwerk; Innenwände: Fachwerk, Ziegelmauerwerk, Trockenbau) mit Holzbalkendecke und steilem Satteldach (55o, liegender Pfettendachstuhl, rote Biberschwanzziegel) errichtet. Das Gebäude ist teilunterkellert (Sandsteingewölbe).
In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Abbruch bzw. Rückbau des Gebäudes Hauptstraße 5 sowie der anschließende Neubau an gleicher Stelle. Der Betrieb im bestehenden Rathaus läuft währenddessen parallel weiter. Für die energetische Sanierung des Rathauses im 2. Bauabschnitt werden die Mitarbeiter in den Neubau umgezogen bzw. in umliegende Gebäude ausgelagert (Umzug bzw. Auslagerung durch AG).
Das Raumprogramm der Erweiterung des Rathauses Burgebrach umfasst Räumlichkeiten für ca. 31 Arbeitsplätze. Eine detaillierte Darstellung kann den Vergabeunterlagen Stufe 2 entnommen werden.
Die Gesamtkosten für den Abbruch mit Ersatzneubau nach DIN 276 werden mit ca. 2,19 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich auf 1,23 Mio. EUR brutto.
Es handelt sich um eine geförderte Gesamtmaßnahme.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV,
— Planungsphase 2021,
— Abgabe Förderantrag 2021,
— Bauausführung ab 2022,
— Gesamtfertigstellung Abbruch + Ersatzneubau 2023,
— Gesamtfertigstellung energetische Sanierung 2024.
Burgebrach
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis, dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2013 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.);
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9,
— vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen.
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1 + 2),
— Brandschutznachweis bis zur Baugenehmigung,
— Abbruch/Rückbau des Bestandsgebäudes (Hauptstraße 5) (ggf. als Teil der Gesamtmaßnahme),
— Ausstattung/Möblierung (ggf. als Teil der Gesamtmaßnahme).
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ab der Stufe 2 ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Stufen/Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht; es wurden noch keine Planungsleistungen Objektplanung Gebäude erbracht. Eine Bestandsbewertung liegt vor.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.architekt-gatz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland