Realisierungswettbewerb gem. RPW „Erinnerungsort Zwangsarbeiter*innenlager Neuaubing“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02-RPW-Neuaubing-hla
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb gem. RPW „Erinnerungsort Zwangsarbeiter*innenlager Neuaubing“
Auf dem Gelände der Ehrenbürgstraße 9 in München-Neuaubing sind noch acht Baracken eines ehemaligen Zwangsarbeiter*innenlagers erhalten, in dem während der NS‐Herrschaft ca. 500-1 000 Zwangsarbeiter*innen verschiedener Nationalitäten untergebracht waren, die für das nahe gelegene Reichsbahnausbesserungswerk (RAW) arbeiten mussten. Es handelt sich um das einzige noch erhaltene Lagerensemble dieser Art in Süddeutschland. Das gesamte Areal ist als Bodendenkmal ausgewiesen und steht unter Ensembleschutz. Alle Baracken, die vorhandenen bauzeitlichen Zaunreste sowie die beiden Kleinbunker sind außerdem als Einzeldenkmäler ausgewiesen.
Heute zeichnet sich das Gelände durch eine besondere, seit Jahrzehnten gewachsene Vielfalt in den Nachnutzungen aus. Die verbliebenen Baracken werden von Künstler*innen und Handwerker*innen, einer privat betriebenen Kindertagesstätte und von der Kinder‐ und Jugendfarm genutzt. Viele der derzeitigen Nutzer*innen haben einen wichtigen Teil zum Erhalt des Geländes beigetragen.
Das Barackenensemble bzw. die einzelnen Baracken sollen denkmalschutzgerecht saniert werden. Das Freiflächenkonzept soll kommunikative, ausstellungsdidaktische, denkmalpflegerische, erschließungstechnische und ökologische Zielsetzungen in Einklang bringen.
In 2 der Baracken sollen Ausstellungs- und Vermittlungsräumlichkeiten für eine Dependance des NS-Dokumentationszentrums entstehen. Das planerische Gesamtkonzept umfasst neben der Einrichtung zweier Baracken auch die Ausstellungsgestaltung einer Hauptausstellung, die sich über Teile des Außengeländes sowie eine der Baracken erstrecken soll.
Der Innenhof des Barackenlagers soll einer öffentlichen Nutzung durch die Nachbarschaft zugänglich gemacht werden.
Der Planungsumgriff umfasst das Gelände des ehemaligen Zwangsarbeiter*innenlagers mit einer Fläche von ca. 21 000 m2 bzw. 17 620 m2 abzüglich der bebauten Gebäudefläche sowie abzüglich vermieteter bzw. in ihrer Nutzung festgelegter Flächen (ca. 2 700 m2).
Die Aufgabenstellung umfasst die Bereiche Architektur, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur/Ausstellungsgestaltung und soll durch eine Bewerbergemeinschaft bearbeitet werden.
Das Vorhaben wird im Rahmen des Bund-Länder- Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sowie im Rahmen des Bundes-Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaues“ gefördert.
Wird die Aufgabe realisiert, führt die Ausloberin nach Abschluss des Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV §17 VgV mit allen Preisträgern durch.
Die Gewichtung des Wettbewerbs wird 45 % betragen, zzgl. 5 % für die Überarbeitungsbereitschaft hinsichtlich der Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll.
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger, der die in der Bekanntmachung und dem Teilnahmeantrag aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllt und gegen den keine Ausschlussgründe vorliegen, für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes die notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen; dies sind für die Architektenleistungen (Objektplanung) LPH 1-9 gem. HOAI §34, die Leistungen der Freianlagenplanung die LPH 1-9 gem. HOAI §39 sowie die Ausstellungsgestaltung LPH 1-9 in Analogie zur HOAI § 34, für die Hauptausstellung. Es erfolgt eine Beauftragung der LPH 1-2 für die Gesamtaufgabe mit Vertragsabschluss. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich eines Stadtratsbeschlusses.
Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen abgeleitet werden. Besondere Leistungen nach Bedarf.
— Voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum ca. KW 25 bis KW 36, 2021,
— Kolloquium (evtl. Videokonferenz) oder schriftliche Rückfragenbeantwortung voraussichtlich in KW 27 bis KW 29,
— Preisgericht 8.10.2021.
Es ist beabsichtigt, die weiteren Planungen unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Bildung einer Bewerbergemeinschaft aus Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in und Ausstellungsgestalter*in zwingend erforderlich, sofern diese Fähigkeiten nicht auch durch einen einzelnen Wettbewerbsteilnehmer nachgewiesen werden können. Jede Arbeitsgemeinschaft benennt eine*n bevollmächtigte*n Vertreter*in.
Aus den eingegangenen Bewerbungen erfolgt die Auswahl von 6 bis 8 Teilnehmer*innen über ein Auswahlverfahren, zusätzlich sind 4 Teilnehmer*innen gesetzt.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb: Zur Bewerbung ist zwingend das ausschließlich auf der unter I.3) genannten Website veröffentlichte Bewerbungsformblatt zu verwenden. Formlose Bewerbungen führen zum Ausschluss. Geforderte Nachweise sind ausschließlich in deutscher Sprache u. ggf. in beglaubigter Übersetzung in Kopie der Bewerbung beizulegen. Gefordert sind:
a) Bewerbungsformblatt, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben. Folgende Erklärungen müssen durch vollständiges Ausfüllen des Bewerbungsformblattes abgegeben werden:
— Erklärung zum rechtlichen Status,
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach §6 VgV vorliegt,
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach §79 Absatz 2 VgV vorliegt,
— Erklärung, dass kein über die Planungsleistungen hinausgehendes wirtschaftliches Interesse an der Wettbewerbsaufgabe besteht,
— Erklärung, dass keine Teilnahmehindernisse gemäß §4 (2) RPW vorliegen.
b) Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung von Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in, z. B. Mitgliedsbescheinigung einer Architektenkammer,
c) Nachweis eines Referenzprojektes mit Mindestanforderung Revitalisierung einer innerörtlichen Freifläche für die Gemeinschaftsnutzung, mind. LPH 2 bis 5 § 39 HOAI, mind. HZ III, seit 2012 fertiggestelltes Vorhaben. Auswahlkriterien sind schonender Umgang mit Bestandsgrün, Elemente für die Gemeinschaftsnutzung und Beleuchtungselemente in Grünflächen im Bereich von Biotopen,
d) Nachweis eines Referenzprojektes mit Mindestanforderung Sanierung oder Umbau oder Ergänzung von Gebäuden, mind. LPH 2 bis 5 § 34 HOAI, seit 2012 fertiggestelltes Vorhaben. Auswahlkriterien sind Sanierung/Umbau im Gebäudeinneren, Sanierung von Fassaden, öffentlich zugängliche Gebäude,
e) Nachweis eines Referenzprojektes mit Mindestanforderung Ausstellungsplanung, mind. LPH 2 bis 3 in Anlehnung an die HOAI, seit 2012 fertiggestelltes Vorhaben. Auswahlkriterien sind die Erstellung eines szenografischen Konzeptes, die Umsetzung der Museumsdidaktik für die Ausstellung und Multi-Media-Bestandteile in der Ausstellung.
Erfüllen mehrere Bewerbungen die Anforderungen gleichermaßen, behält sich die Ausloberin die Auswahl durch Los vor. Je Referenzprojekt ist die Darstellung jeweils auf einer Seite DIN A3 mit Fotos, Plänen, Erläuterungen usw. gefordert. Der Referenzbogen ist vollständig ausgefüllt abzugeben.
Referenzen, bei denen die Person des Bewerbers nicht Auftragnehmer war, werden gewertet, sofern der Bewerber ein Referenzschreiben des seinerzeitigen Auftragnehmers vorlegt, das besagt, dass die Projektleitung in verantwortlicher Position erbracht wurde.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Eine pauschale Bewerbung, die nicht den hier angegebenen geforderten Nachweisen entspricht, wird nicht anerkannt. Bewerbungen sind ausschließlich elektronisch auf der unter Ziffer I.3) angegebenen Vergabeplattform einzureichen.
— Architekt*in zusammen mit Landschaftsarchitekt*gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr.1 BayBO) mit Eintragung in die Liste der Architektenkammer.
Abschnitt IV: Verfahren
— Qualität der integrierten Bearbeitung des Gesamtkonzeptes,
— Qualität der Freiräume und Freiflächen,
— Denkmalpflegerische Qualität,
— Gestalterische Qualität,
— Qualität der Ausstellungsgestaltung/Vermittlung,
— Qualität der städtebaulichen Einbindung,
— Berücksichtigung der Sanierungsziele,
— Funktionalität der Planung und der Erschließung,
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit,
— Einhaltung Bau- und Planungsrecht.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt dabei keine Hierarchie in der Gewichtung dar. Die angegebenen Kriterien werden in der Wettbewerbsauslobung festgelegt und können vom Preisgericht differenziert und gewichtet werden.
Die voraussichtliche Auslobungssumme, welche sich aus Preisen und Bearbeitungshonorar für alle Teilnehmer*innen zusammensetzt, beträgt [Betrag gelöscht] EUR EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (Auslobungssumme). Die Auslobungssumme wird vollständig ausgeschüttet.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird den steuerpflichtigen Teilnehmer*innen anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Auslobungssumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
[Betrag gelöscht] EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eignungskriterien:
Hinsichtlich der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind jeweils folgende Mindestkriterien hinsichtlich der Eignung von den Preisträger*innenn zur Angebotsabgabe zu erfüllen:
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssumme mind. 1,0 Mio. EUR f. Sachschäden u. mind. 1,5 Mio. EUR f. Personenschäden. Architekt*innen wie auch Landschaftsarchtitekt*innen müssen eine durchschnittlich jährliche Mindestbeschäftigtenanzahl von 2 Mitarbeiter*innenn (inkl. Inhaber*in) in den letzten 3 Geschäftsjahren nachweisen.
Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zu stellen. Rückfragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Es ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind.
Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Zulassungsbereich: Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige:
— Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG (Abschnitt 8. Architekt, Art.46-49) bzw. Dienstleistungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist,
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Die bevollmächtigte Vertreterin/der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder die verantwortliche Verfasserin/der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellte Anforderungen erfüllen,
— Bewerbergemeinschaften, die in ihrer Gesamtheit die fachlichen Anforderungen und die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft haben das Ausscheiden aller Beteiligter zur Folge.
Die Organisationsform innerhalb einer Bewerbergemeinschaft ist den Bewerbern freigestellt, jedoch auch bei Auftragserteilung beizubehalten.
Die Teilnehmer dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen, weder als Mitverfasser noch als freie Mitarbeitende.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme müssen am Tag des Bewerbungsendes erfüllt sein.
Die Teilnahmehindernisse sind in §4 (2) RPW aufgeführt. Die Feststellung, ob Teilnahmehindernisse vorliegen, obliegt den Bewerbern. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind zudem Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein könnten oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen könnten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§168 Abs.2 Satz 1,169 Abs.1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§134 Abs.2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs.3 Satz 1 Nr.3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]