Erschließungsträgerleistungen für das Erschließungsgebiet Am Anger II in Hirschaid Referenznummer der Bekanntmachung: 008-2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschaid
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hirschaid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsträgerleistungen für das Erschließungsgebiet Am Anger II in Hirschaid
Die Marktgemeinde Hirschaid sucht einen Dienstleister, der Erschließungsleistungen für das Erschließungsgebiet Am Anger II und angrenzende Grundstücke durchführt.
Hirschaid
Die Marktgemeinde Hirschaid plant die Erschließung des Baugebiets Am Anger II sowie angrenzender Grundstücke durch einen Erschließungsträger als Dienstleister (Baubetreuungsvertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Grundlage: § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV
Unvorhersehbares Ereignis: Ein anderer Bieter hat kurzfristig die Bearbeitung der Aufgabe Erschließungsträgerschaft im Baugebiet Anger II aufgegeben
Äußerst dringlicher zwingender Gründe:
a) Baugrundstücke müssen erschlossen werden, weil Kaufinteressenten drängen und
b) Kommune steht bei Kaufinteressenten im Wort,
c) derzeitige Hochpreisphase für Grundstücke endet möglicherweise,
d) Haushalt der Marktgemeinde muß kurzfristig entlastet werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erschließungsträgerleistungen Am Anger II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reuth b. Erbendorf
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 92717
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend, um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Es handelt sich vorliegend um eine Ex-Ante-Transparenz-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB, der bestimmt:
„Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB).