12-20-00110 IW Elan 2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 12-20-00110
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.arbeitsagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-20-00110 IW Elan 2020
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Pflege und Supportleistungen des IW-ELAN-Systems. Über das IW-ELAN-System erfolgen die elektronischen Anzeigen nach § 163 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Bei der Durchführung des Schwerbehinderten-Anzeigeverfahrens handelt es sich um eine gesetzliche Aufgabe der BA. Das IW ist der Hersteller der Anwendung. Es handelt sich um eine spezifische Lösung, die in vergleichbarer Form am Markt nicht erhältlich ist. Im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall (§ 21 Abs. 6 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dieser Vertragsänderung endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Es soll eine Umstellung des IW-ELAN Verfahrens auf eine browserbasierte Lösung (Wechsel der Plattform) im Rahmen des bestehenden Vertrages erfolgen.
Bei der Durchführung des Schwerbehinderten-Anzeigeverfahrens handelt es sich um eine gesetzliche Aufgabe der BA. Das IW ist der Hersteller der Anwendung. Es handelt sich um eine spezifische Lösung, die in vergleichbarer Form am Markt nicht erhältlich ist. Im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall (§ 21 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Ziel der Änderung ist es das IW-ELAN System den anzeigepflichtigen Arbeitgebern nicht mehr als Software, sondern als browserbasierte Anwendung zur Verfügung zu stellen. Die Anwendung soll browserunabhängig und mit allen gängigen und aktuellen Browsern nutzbar sein, des Weiteren soll die Barrierefreiheit weiterhin gewährleistet werden.
Zum ausgeschriebenen Produkt gibt es keine vernünftige Alternative oder Ersatzprodukt, da die Software IW-Elan durch das IW entwickelt wurde. Alle Nutzungsrechte sowie der Source Code liegen beim IW. Es handelt sich um eine spezifische Lösung, die in vergleichbarer Form am Markt nicht erhältlich ist. Es gibt keine anderen Programme für die spezielle Anwendung und keine Alternativen auf dem IT-Markt. Lediglich das IW kann als Entwickler diese Leistung erbringen, da für die Umsetzung der Zugriff auf den Source Code notwendig ist, welcher allein bei dem IW liegt. Die Software muss ohne Unterbrechung weiterhin im etablierten und passenden thematischen Kontext zur Verfügung stehen.