Berufliches Schulzentrum Kulmbach: Ersatzneubau -Dachabdichtungsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kulmbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufliches Schulzentrum Kulmbach: Ersatzneubau -Dachabdichtungsarbeiten
Der Landkreis Kulmbach beabsichtigt am Beruflichen Schulzentrum Kulmbach das Teilgebäude C 3 abzubrechen und einen Ersatzbau in Clusterbautechnik zu errichten. Im Zuge der derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie „Gesamtsanierung des Beruflichen Schulzentrums Kulmbach“ stellt der geplante Ersatzneubau einen vorgezogenen, abgeschlossenen ersten Bauabschnitt dar.
Geplant ist ein 2-geschossiger, kompakter, rechteckiger Baukörper. Im Erdgeschoss sollen sich die Bauhallen mit großzügigen Anlieferungszonen und Freibereichen und optimierten Funktionsbezügen zu Maschinenräumen und Baustofflabor befinden. Im Obergeschoss sind die Klassen- und Fachräume der Berufsschule und Fachschule Bautechnik vorgesehen.
— DIN 18336 Abdichtungsarbeiten,
— DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten.
Dachabdichtung
— ca. 1 400 m2, Gründachaufbau extensiv,
— ca. 4 00 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nationale Identifikationsnummer: DE 243095653
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreicchen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 92522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]