Landesgartenschau Kirchheim 2024, VE_02 — Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim2024.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024, VE_02 — Erdarbeiten
Erdarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Über die VE_02
— Erdarbeiten sind folgende wesentliche Leistungen zu erbringen,
— ca. 2 St. bauseits bereitgestellte Bautafeln in herzustellende Fundamente aufstellen,
— ca. 2 000 m Bauzaun und 7 St. Bauzauntore liefern und aufstellen,
— ca. 250 m Wildschutzzaun an Holzpfosten errichten,
— ca. 550 m Baumschutzzäune errichten,
— ca. 103 St. Wurzelstöcke und 14 000 m2 Wurzelwerk von flächigem Bewuchs roden und abfahren,
— ca. 78 000 m2 krautigen Bewuchs mulchen und einfräsen,
— ca. 26 000 m3 Oberboden abtragen und zur Beprobung auf Mieten zwischenlagern,
— ca. 49 800 m3 Rotlage ausbauen und zwischenlagern bzw. wieder einbauen,
— ca. 27 100 m3 Kies ausbauen, transportieren und in herzustellende Baustraßen einbauen sowie
— ca. 1 000 m3 Kies ausbauen und zwischenlagern.
Landesgartenschau Kirchheim 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Feldkirchen bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.