Architektenleistung zum Erweiterungsbau der staatlichen Berufsschule München-Land in Riem inkl. Neubau einer Sporthalle, Wohnungen und Tiefgarage
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung zum Erweiterungsbau der staatlichen Berufsschule München-Land in Riem inkl. Neubau einer Sporthalle, Wohnungen und Tiefgarage
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, Lph. 1-9; inkl. Brandschutzplanung.
Landeshauptstadt München, Stadtbezirk Trudering-Riem
Die Planungsaufgabe besteht aus der Realisierung eines Erweiterungsbaus, welcher neben den schulischen Nutzungen Räumlichkeiten für Verwaltung und Wohnnutzung bieten soll. Aktuell ist das Grundstück unbebaut. Duch den Neubau des staatlichen Berufsschule München-Land wird zusätzlichen Platz für neue Fachrichtungen geschaffen. Die Sporthalle ist auch für eine außerschulische Nutzung wie dem klassischen Vereinssport vorzusehen. Planungsziel ist die Errichtung in weitgehenden Holz- oder Holzhybridbauweise. Dabei ist ein möglicher Vorfertigungsgrad anzustreben. Die Realisierung eines sehr hohen energetischen Standards ist vorgegeben. Für die Maßnahme ist eine Kostenobergrenze von [Betrag gelöscht] EUR (Kostengruppe 200-700 gem. DIN 276:2018-12 / inkl. MWSt.) einzuhalten. Nach aktuellem Planungsstand soll der Erweiterungsbau bis September 2026 realisiert und in den Betrieb genommen werden.
Vertragslaufzeit gemäß Baufortschritt bis Ende der Gewährleistungsfristen.
Objektive Kriterien gemäß Vergabeunterlagen (siehe Anlage A Kriterien Stufe 1).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=218659
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Projektverantwortlicher über die Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO.
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— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR. Gilt bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Gemeinschaft,
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Max. 20 % für die Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 Jahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen (Mindestpunktzahl = [Betrag gelöscht] EUR netto, Höchstpunktzahl > = [Betrag gelöscht] EUR netto).
Insgesamt kann jeder Bewerber 500 Punkte in Stufe 1 erreichen. Die Auswahlkriterien können in Gänze dem Vergabedokument „Vergabeunterlage_A_Kriterien_Stufe1“ entnommen werden.
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— Max. 20 % für die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl technischer Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei Jahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mindestpunktzahl 4 Beschäftigte, Höchstpunktzahl > = 16 Beschäftigte).
Insgesamt kann jeder Bewerber 500 Punkte in Stufe 1 erreichen. Die Auswahlkriterien können in Gänze dem Vergabedokument „Vergabeunterlage_A_Kriterien_Stufe1“ entnommen werden.
Eine für die Durchführung des Projekts verantwortliche Person muss nach Art. 61 BayBO bauvorlagebere.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=218659
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das ausgefüllte Formblatt „Teilnaheantrag Verhandlungsverfahren“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen.
b) in der 2. Stufe wird ein Verhandlugnsverfahren mit Ideenkonzepten nach § 76 Abs. 2 VgV durchgeführt (sog. Mehrfachbeauftragung). Einzelheiten hierzu können den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Stufe (u. a. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Aufgabenstellung, Vertrag nebst Anlage) entnommen werden. Für bedingungsgemäße Ideenkonzepte erhalen die Bieter jeweils eine Vergütung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (zzgl. MWSt.). Der AG behält sich vor, die Vergabeunterlagen der 2. Stufe zur Beginn der 2. Stufe noch einmal anzupassen. Der Zeitablauf ist ebenfalls den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
c) Fragen zu den Vergabeunterlagen und / oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern / Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber / Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber / Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]