Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Eugen-Papst-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Germering
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-ffb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Eugen-Papst-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Germering
Beförderung von Schüler/innen mit Entwicklungsdefiziten in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten (ohne Begleitpersonen) im freigestellten Schülerverkehr zur Eugen-Papst-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Germering.
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Eugen-Papst-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Germering. Hier: Los 1 Beförderung mit 5 Reisebussen (50-Sitzer)
Germering
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um 5 nicht in den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sog. freigestellter Schülerverkehr). Zu befördern sind Schüler/innen aus den Gemeinden Eichenau, Gröbenzell sowie den Städten Olching, Puchheim und Germering zum und vom Unterricht der Eugen-Papst-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Germering, Theodor-Heuss-Str. 4, und der Kerschensteiner-Schule, Theodor-Heuss-Str. 6, 82110 Germering. Die Schüler/innen besuchen die Jahrgangsstufen 1 bis 9. Die Zahl der schultäglich (durchschnittlich 186 Tage im Jahr) zu befördernden Schüler/innen beträgt 180 bis 190.
Schüler, die einen speziellen Beförderungsbedarf aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen haben, werden von diesem Auftrag nicht erfasst; ebenso ist die Mitnahme von erwachsenen Schulbusbegleitern nicht erforderlich.
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Eugen-Papst-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Germering. Hier: Los 2 Beförderung mit 8 Kleinbussen.
Germering
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund integrierte Buslinien, die ausschließlich der Schülerbeförde-rung dienen (sog. freigestellter Schülerverkehr). Zu befördern sind Schüler/innen aus den Gemeinden Eichenau, Gröbenzell sowie den Städten Olching, Puchheim und Germering zum und vom Unterricht der Eugen-Papst-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Germering, Theodor-Heuss-Str. 4, 82210 Germering. Bei den Schüler/innen handelt es sich überwiegend um Kinder der schulvorbereitenden Einrichtung sowie der Diagnose- und Förderklassen der ersten und zweiten Jahrgangsstufe. Das Beförderungserfordernis besteht daher grundsätzlich vom Wohnungsgrundstück bis zur Schule; erforderlichenfalls ist eine Begleitung einzelner Schüler bis in das Schulgebäude notwendig.
Die Zahl der schultäglich (durchschnittlich 186 Tage im Jahr) zu befördernden Schü-ler/innen beträgt 55 bis 64. Diese sind mit 8 Kleinbussen zu befördern.
Schüler, die einen speziellen Beförderungsbedarf aufgrund körperlicher Beeinträchtigun-gen haben, werden von diesem Auftrag nicht erfasst; ebenso ist die Mitnahme von er-wachsenen Schulbusbegleitern nicht erforderlich.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im übrigen Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
— Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB), die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zu Insolvenzverfahren und Liquidition, Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Nachweis der Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit einer wie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehenen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Im übrigen Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit einer wie in den allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehenen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Im übrigen Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
— Eigenerklärung zu gesetzl. Bestimmungen der Personenbeförderung (erforderliche Genehmigungen, keine Ausschlussgründe),
— Vorlage von mindestens 2 Referenzen,
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— Personelle und technische Ausstattung.
Im übrigen Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=214739
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Nicht Öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ort: S. o.
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: S. o.
Land: Deutschland