Bau und Betrieb einer passiven Breitbandinfrastruktur i.R.e. Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfeffenhausen
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pfeffenhausen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wfw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Betrieb einer passiven Breitbandinfrastruktur i.R.e. Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Ziel des gegenständlichen Auswahlverfahrens ist der Bau und Betrieb einer passiven Breitbandinfrastruktur im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
Los 1 (Pfeffenhausen Süd)
Markt Pfeffenhausen
Der Markt Pfeffenhausen beabsichtigt den Ausbau des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet. Dabei soll der Bau und der Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur durch ein Netzbetreiber im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell durchgeführt werden.
Der Markt möchte damit den Prognosen über das jährliche Anwachsen des Datenvolumens Rechnung tragen und damit verbunden dem steigenden Bedarf an Hochgeschwindigkeitsdiensten vor Ort begegnen. Da von einer nachhaltigen Verbesserung der aktuellen Versorgungssituation mit Internetdiensten im Gemeindegebiet nach derzeitigem Kenntnisstand und aufgrund der erfolgten Markterkundung durch privatwirtschaftlichen Ausbau der vor Ort aktiven Netzbetreiber nicht auszugehen ist, wird der Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen der Bundesförderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Form eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells erfolgen. Das Vorhaben wird sowohl durch Bundes- als auch durch Landesmittel gefördert.
Dabei schreibt der Markt sowohl den Auf- und Ausbau als auch den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur als Dienstleistungskonzession aus.
Der Bau und der Betrieb wird in zwei Lose unterteilt: Los 1 (Pfeffenhausen Süd) und Los 2 (Pfeffenhausen Nord).
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 25 KonzVgV i. V. m. § 152 Abs. 2 i.V.m. § 122 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Dieser Prüf- und Wertungsvorgang erfolgt anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft abgegebenen Erklärungen und Nachweis im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, kann aber in begründeten Einzelfällen auch zu einem späteren Zeitpunkt der Vergabeverfahrens wiederholt werden. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 51 VgV mindestens drei und höchstens fünf geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i.V.m. § 75 Abs. 6 VgV analog eine Losentscheidung herbeigeführt.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB:
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung des Auftraggebers im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand.
Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschl. v. 30. Oktober 2017 – VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von drei hinausgehend – eingereichten Referenzen in jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können.
Los 2 (Pfeffenhausen Nord)
Markt Pfeffenhausen
Der Markt Pfeffenhausen beabsichtigt den Ausbau des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet. Dabei soll der Bau und der Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur durch ein Netzbetreiber im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell durchgeführt werden.
Der Markt möchte damit den Prognosen über das jährliche Anwachsen des Datenvolumens Rechnung tragen und damit verbunden dem steigenden Bedarf an Hochgeschwindigkeitsdiensten vor Ort begegnen. Da von einer nachhaltigen Verbesserung der aktuellen Versorgungssituation mit Internetdiensten im Gemeindegebiet nach derzeitigem Kenntnisstand und aufgrund der erfolgten Markterkundung durch privatwirtschaftlichen Ausbau der vor Ort aktiven Netzbetreiber nicht auszugehen ist, wird der Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen der Bundesförderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Form eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells erfolgen. Das Vorhaben wird sowohl durch Bundes- als auch durch Landesmittel gefördert.
Dabei schreibt der Markt sowohl den Auf- und Ausbau als auch den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur als Dienstleistungskonzession aus.
Der Bau und der Betrieb wird in zwei Lose unterteilt: Los 1 (Pfeffenhausen Süd) und Los 2 (Pfeffenhausen Nord).
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 25 KonzVgV i. V. m. § 152 Abs. 2 i.V.m. § 122 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Dieser Prüf- und Wertungsvorgang erfolgt anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft abgegebenen Erklärungen und Nachweis im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, kann aber in begründeten Einzelfällen auch zu einem späteren Zeitpunkt der Vergabeverfahrens wiederholt werden. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 51 VgV mindestens drei und höchstens fünf geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i.V.m. § 75 Abs. 6 VgV analog eine Losentscheidung herbeigeführt.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB:
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung des Auftraggebers im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand.
Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschl. v. 30. Oktober 2017 – VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von drei hinausgehend – eingereichten Referenzen in jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten (Telefon, Telefax und E-Mail) Gründungsdatum und Niederlassung (Anzahl/Ort); sowie
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV iVm. § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen;
(4) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass:
(a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Konzessionsgeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Konzessionsgeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(5) Erklärung zu § 6 Telekommunikationsgesetz;
(6) Erklärung zur Nutzungsberechtigung gemäß §§ 68, 69 Telekommunikationsgesetz;
(7) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung mitgeteilter personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(8) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und eine Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) einzureichen:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018); sowie
(2) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) — nicht älter als 12 Monate — einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers ist den Bewerbungsunterlagen als Anlage beizufügen Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen (Mindestanforderung). Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt, dass die Betriebshaftpflichtversicherung für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens fünf Jahren aufweist (Mindestanforderung).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Angabe von Referenzen über mindestens drei abgeschlossene Referenzprojekte, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Kurzbeschreibung des Projekts, Angaben zu technischen Rahmenbedingungen und die realisierte Technikvariante (FttB, FttH etc.), die Anzahl der Anschlüsse, die Bauzeit, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der wesentlichen Teile des Breitbandnetzes und die Gesamtbaukosten in EUR (netto).
Die Referenzen müssen aktuell sein, d.h. in den letzten fünf Jahren (01. April 2016 bis 31. März 2021) erfolgreich abgeschlossen worden sein. Abgeschlossen und damit erbracht ist die Leistung mit Inbetriebnahme der wesentlichen Teile des Breitbandnetzes (mindestens 80 % des Gesamtnetzes) und der damit verbundenen Möglichkeit für Kunden, das Produktangebot (Telefonie und Breitbandinternet) nutzen zu können (Mindestanforderung).
Vergleichbar sind Referenzen mit dem ausgeschriebenen Konzessionsgegenstand insbesondere dann, wenn sich der Bau und Betrieb auf Breitbandnetze mit mindestens 150 zu erschließenden Gebäuden bezogen hat.
Den einzelnen Referenzen sind wiederum Anlagen mit aussagekräftigen Informationen in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN A4 Seiten zum Bewerbungsformular beizufügen.
Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der (gesetzlichen) Bestimmungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink auf der eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar auf der eVergabeplattform abrufbar.
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch als Scan auf der angegebenen eVergabeplattform mit Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einreichen.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen für die Lose 1 und 2“), B („Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb für die Lose 1 und 2“) und D („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase für die Lose 1 und 2“).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]