Rahmenwerkvertrag Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen der Mainfranken Netze GmbH
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenwerkvertrag Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen der Mainfranken Netze GmbH
Tiefbauarbeiten für Reparatur-, Umbau- und Netzerweiterungsmaßnahmen am Leitungsnetz in den Sparten Strom, Gas/Wasser und Fernwärme zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen inkl. eines Rufbereitschaftsdienstes auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten sämtliche, die bei Reparatur-, Umbau- und Netzerweiterungsmaßnahmen am Leitungsnetz anfallenden Tiefbauarbeiten.
Bei den Bauvorhaben handelt es sich um eine Vielzahl kleinerer Einzelmaßnahmen der Sparten Strom einschl. Straßenbeleuchtung und Fernmeldeleitungen, Gas,Wasser und Fernwärme. Es sind Störungen zu beseitigen und Netzanschlüsse herzustellen. Im Einzelfall werden Aufträge bis [Betrag gelöscht] EUR Auftragswert ohne weitere Ausschreibung über den zustande kommenden Rahmenwerkvertrag abgewickelt (siehe Statistik Aufteilung Aufträge).
Die Einzelmaßnahme beinhaltet stets funktional zusammenhängende Arbeiten, d.h. einzelne Aufbruchstelle örtlich und zeitlich zusammenfallend sowie Maßnahmen entlang einer Leitungstrasse können zu einer Maßnahme gehören.
Das Einsatzgebiet umfasst den gesamten Bereich in dem das Leitungsnetz der Mainfranken Netze GmbH betrieben wird, d.h. das Stadtgebiet Würzburg und Randgemeinden. Die Leitungen liegen überwiegend im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen.
Die Durchführung der Einzelmaßnahmen ist aufgrund der Abhängigkeit vom Leitungsbau intensiv mit dem Auftraggeber abzustimmen. Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch Arbeiten des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, sind zu berücksichtigen.
Die Arbeiten sind größtenteils in der Nähe von in Betrieb befindlichen Leitungen oder Anlagenteilen durchzuführen und müssen daher mit größter Sorgfalt vorgenommen werden.
Die Baustelleneinrichtung und die Verkehrssicherung sind stets dem Bauablauf anzupassen.
Weiter muss für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Aushubmaterials gesorgt werden, hierzu ist ein Zwischenlager in der Nähe des Versorgungsgebiets empfehlenswert.
Sollte aus einer Störung eine größere Maßnahme entstehen, ist diese zu den Konditionen des Vertrages abzuwickeln.
Es ist ein Rufbereitschaftsdienst von 13 Wochen pro Jahr bereitzustellen.
Baureferenzen werden bewertet:
Voraussetzung ist mindestens ein Rahmenwerkvertrag als Referenz in den letzten 3 Jahren und es sind mindestens 25 Abrufaufträge pro Jahr über den Rahmenwerkvertrag abgewickelt worden. Für Jeden Rahmenwerkvertrag gibt es 2 Punkte. Maximal sind 10 Punkte zu erreichen. Für Einzelaufträge, welche im Tief- und Leitungsbau in einem Versorgungsnetz ausgeführt wurden und einen Mindestauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR vorweisen, gibt es 0,5 Punkte. Es ist nicht ausreichend, wenn es sich ausschließlich um Kanalarbeiten bei Den Einzelaufträgen handelt. Es müssen mindestens 50 % der Einzelaufträge in einem Strom-/Wasser-/Gas-/Fernwärmenetz getätigt worden sein.
Anzahl der Kolonnen werden wie folgt bewertet:
Voraussetzung sind mindestens 5 Kolonnen. Eine Kolonne ist dabei mindestens mit einem Bagger, einem LKW und einem Schneidgerät ausgestattet und befindet sich im Anlagevermögen, im Leasing oder in einer Langzeitmiete des Bewerbers. Kurzfristig angemietete Maschinen werden nicht bewertet, da es hierbei zu konflikten mit Reaktionszeiten und der Rufbereitschaft kommen kann. Können 5 Kolonnen vorgewiesen werden, erhält der Bewerber 4 Punkte. Für jede weitere Kolonne gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als August 2019);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat Ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Umsätze des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft),
2) Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft),
3) Vorlage einer Kopie bestehender Versicherungsnachweise (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) und Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall Bereit und in der Lage ist, auf eigene Kosten Versicherungen im nachstehenden Umfang abzuschließen und Den Abschluss gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen:
Der AN hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens
a. Personenschaden: [Betrag gelöscht] EUR,
b. Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
c. Vermögensschaden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten werden.
Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Bestätigung einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall durch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassene Versicherungsunternehmen zu verlangen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
— Leitungstiefbau (innerstädtische, beengte Verhältnisse),
— Gas, Wasser, Fernwärme Rohrleitungstiefbau
DN 25-100
DN 100-300
DN >300
— Strom-/Kabelleitungsbau.
20 kV- und 1kV-Kabel und Schutzrohrverlegung inkl. Kabelschächte und Stelle der Beleuchtungsmaste
— Leitungstiefbau Gas, Wasser Fernwärme, Strom Netzanschlüsse, ca. 10 m Leitungslänge,
— Erstellung nicht begehbarer Schächte (Gas, Wasser, Fernwärme),
— Einbau Flüssigboden nach RAL.
Dies sind alles Mindestanforderungen, welche erfüllt werden müssen.
2) Referenzen des Unternehmens
Die Angaben zu Referenzaufträgen des Unternehmens, über Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sind vorzuweisen.
Voraussetzung ist mindestens ein Rahmenwerkvertrag als Referenz in den letzten 3 Jahren und es sind mindestens 25 Abrufaufträge über den Rahmenwerkvertrag abgewickelt worden. Für Jeden Rahmenwerkvertrag gibt es 2 Punkte. Maximal sind 10 Punkte zu erreichen. Für Einzelaufträge, welche im Tief- und Leitungsbau in einem Versorgungsnetz ausgeführt wurden und einen Mindestauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR vorweisen, gibt es 0,5 Punkte. Es ist nicht ausreichend, wenn es sich aus-schließlich um Kanalarbeiten bei den Einzelaufträgen handelt. Es müssen mindestens 50 % der Einzelaufträge im Strom-/Wasser-/Gas-/Fernwärmenetz getätigt worden sein.
3) Angabe, welche wesentlichen Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt:
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wesentliche Teile (siehe C 1. Erklärung zur Leistungsfähigkeit) des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie den oder die hierfür jeweils in Frage kommenden Unterauftragnehmer/Lieferanten benennen.
4) Vorhalten eines Rufbereitschaftsdienstes mit Reaktionszeit.
Das Unternehmen verfügt über ein Konzept zum Rufbereitschaftsdienst und erklärt die Bereitschaft die Leistung zu übernehmen.
5) Vorweisen mehrerer Kolonnen.
Der Bewerber verfügt über mindestens 5 Kolonnen. Eine Kolonne ist dabei mindestens mit einem Bagger, einem LKW und einem Schneidgerät ausgestattet und befindet sich im Anlagevermögen, im Leasing oder in einer Langzeitmiete. Kurzfristig angemietete Maschinen werden nicht bewertet, da es hierbei zu Konflikten mit Reaktionszeiten und dem Bereitschaftsdienst kommen kann. Können 5 Kolonnen vorgewiesen werden, erhält der Bewerber 2 Punkte. Für jede weitere Kolonne gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 10 Punkte erreicht wer-den. Weiterhin sind 2 Felsmeißel zur kurzfristigen Verfügbarkeit im Versorgungsgebiet vorzuhalten
Mindestanforderung ist die Mindestzahl an Kolonnen.
Bedingung für die Teilnahme ist, die Abgabe einer Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und die Auftragsausführung nach § 128 Abs. 1 und 2 GWB erfolgt (siehe Formblatt Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer).
Weitere Voraussetzung ist die Befähigung zur Berufsausübung nach III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der nach III.1.2) geforderten Angaben sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der nach III.1.3) geforderten Angaben und Mindestanforderungen.
Unter den Bewerbern, die diese Anforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl nach den unter II.2.9) genannten Auswahlkriterien.
Siehe Auftragsunterlagen.
Siehe Auftragsunterlagen.
Es bestehen keine Beschränkungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.1) Als Teilnahmeantrag ist das Formular „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“, nebst den darin genannten Anlagen einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Eigenerklärung von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich die „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. Für vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, muss eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beigelegt werden.
1.2) Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
1.3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz und die Betreffenenrechte sind unter dem Link: https://www.mainfrankennetze.de/media/mfn_inhalte/footer/datenschutz/DatenschutzinformationMFN.pdf einsehbar.
Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§ 126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
1.4) Eventuelle Rückfragen sind unverzüglich ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Beantwortung erfolgt dort innerhalb von 3 Arbeitstagen an alle Bewerber gleichermaßen. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
Die Beantwortung erfolgt in anonymisierter Form und ist über die Vergabeplattform frei zugänglich. Bieter die bei der Ausschreibungsplattform „aumass“ nicht registriert sind, erhalten die Bewerberfragen und Antworten nicht automatisch. Diese Informationen sind selbständig von den Bietern in Form von zusätzlich eingestellten Unterlagen abrufbar.
1.5) Aufgrund des Volumens des Gesamtvertrages und der Aufteilung der gesamten Abrechnungssumme.
Auf noch nicht bekannte Baumaßnahmen und deren Einzelleistungen, kann keine konkrete Massenvorgabe angeben werden.
Diese bewegen sich jeweils in den für die jeweiligen Maßnahmen typischen Massenverhältnissen.
Die Bewertung des Kriteriums Preis wird über den Gesamtpreis der gesamten Massen gemäß dem Leistungsverzeichnis vorgenommen.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).