Baufeldfreimachung/Rückbau und Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MIKR.A.000318.201.VOB.2024
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baufeldfreimachung/Rückbau und Entsorgung
In Vorbereitung umfangreicher Baumaßnahmen zur Erweiterung des Max-Planck-Institutes für Mikrostrukturphysik Halle ist es erforderlich, einen umfangreichen Baubestand abzubrechen, unterirdische Medienführungen auszubauen und Freiflächen zu entsiegeln. Die dabei mobilisierten Bauabfälle sind bis zur Entsorgung bzw. Verwertung im Baufeld vorzuhalten. Die für die Beseitigung aller Bauwerke erforderlichen Bauleistungen sind:
— Beräumung,
— Demontage,
— Entkernung,
— Abbruch,
— Entsorgung.
Die Maßnahme umfasst folgende Leistungen:
Abbruch Haus A mit Brücke zum Haus B:
Das zwischen 1968 und 1970 in Massivbauweise errichtete, an einen leichten Hang gebaute Bestandsgebäude A, wurde im Jahr 1997 renoviert. Es besteht aus 4 Ebenen. Die zum Gebäude B führende Brücke besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Glasverkleidung.
— Umbauter Raum: ca. 12 000 m3
Abbruch Haus T:
Das aus Stahlbeton und Stahlbetonfertigteilen errichtete Haus T besteht aus Erd- und Obergeschoss mit Attika und Flachdach und wurde im Jahr 2010 gebaut. Das Gebäude liegt einen Meter unter GOK an einen leichten Hang. Im Obergeschoss befinden sind 2 Kältemaschinen. Auf dem Dach stehen 3 Verflüssiger/Rückkühler auf Ortfundamenten.
— Umbauter Raum: ca. 1 000 m3
Freiflächenentsiegelung:
Auf einer Gesamtfläche von ca. 700 m2 sind Gehwege, Parkplätze und Zufahrten zu entsiegeln.
Auszubauen sind Betonpflaster, Kopfsteinpflaster, Hoch- und Tiefborde sowie die Bettungen aus Sand,
Kiessand, Schotter oder Magerbeton.
Abbruch Unterflurbestand Kabel.
Auszubauen sind unterirdisch verlaufende, teilweise in Schutzrohren verlegte Kabel (Elektroleitungen, Daten-, Telefon-, und MRS-Leitungen, Batteriekabel), Kabelfädelschächte und Lampen. Die Kabel liegen teilweise bis in 2 Meter Tiefe. Das Ausbauvolumen des zu lösenden und seitlich zu lagernden Boden beträgt ca. 1100 m3.
Abbruch Unterflurbestand Kanalisationen:
Im Baufeld sind über ca. 200 m kanalisierte Medien inklusive Sammel- und Kollektorschächten auszubauen.
— Tiefe: ca. 2 m, Schächte bis 5 m.
Das Ausbauvolumen des zu lösenden und seitlich zu lagernden Boden beträgt ca. 800 m3.
Abbruch Abfallsammelstelle:
Die in offener Bauweise ausgeführte Abfallsammelstelle besteht aus Betonfertigteilen. Sie schließt nach oben mit einer Wellblech überdachten Stahlrahmenkonstruktion ab, die auf Stahlträgern ruht, die im Beton eingelassen sind. Die Abfallsammelstelle ist auf einer Fläche von ca. 45 m2 mit einem 10 cm starke Betonpflaster versiegelt.
Abbruch Rechnercontainer:
Der Rechnercontainer besteht aus 2 Modulen, dem kleineren Technikcontainer mit Versorgungseinrichtungen und dem größeren Hardwarecontainer mit den Servereinheiten.
Der kleinere Container ist 7 m lang und ca. 3,2 m breit, so dass sich eine Grundfläche von 22,4 m2 ergibt.
Der zweite Container hat mit 10,5 m Länge und ca. 3,5 m Breite eine Grundfläche von ca. 37 m2. Die Höhe beider Container beträgt 3,5 m.
Die Container sind Stahlrahmenkonstruktionen, deren Wände aus Trapezblech bestehen und die mit Mineralwolle gedämmt sind. Den inneren Abschluss bilden Gipskartonplatten sowie andere Verkleidungselemente.
Beide Container sind zu ca. 85 % mit elektronischen Komponenten ausgefüllt.
Abbruch Fahrradunterstand
Entsorgungsbedarf:
Zu entsorgen sind hauptsächlich:
— Beton bis Z2 2 300 t,
— Ziegel bis Z2 1 400 t,
— Mineralische Gemische 1 200 t,
— Boden und Steine (Erdaushub, Kiese) 5 000 t,
— Altholz der Kategorie IV 55 t,
— Bitumengemische 20 t,
— Kohlenteer und teerhaltige Produkte 0,1 t,
— Eisen und Stahl 61 t,
— Gliederheizkörper mit Asbestdichtungen,
— Kabel 10 t,
— Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht 11 t,
— Baustoffe auf Gipsbasis 10 t,
— Sperrmüll 10 t,
— Gemischte Bau- und Abbruchabfälle 115 t,
— Kunststoff 13 t,
— gebrauchte elektrische und elektronische Geräte 30 t,
— Leuchtstoffröhren 2,2 t,
— Kühlflüssigkeit unbekannt.
Siehe II.1.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung nachzufordern.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung nachzufordern.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung nachzufordern.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hofgartenstr. 8, 80539 München
Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://portal.deutsche-evergabe.de abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang.
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als allein verbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
„Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen zur Coronasituation:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG.“
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).