Neubau Abwasserkanäle Buchenstraße – Ringschluss Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BSB-003/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Abwasserkanäle Buchenstraße – Ringschluss
Neubau eines Regenwasserkanals DN 300 sowie eines Schmutzwasserkanals DN 300 aus PVC-U. Ferner werden die Hausanschluss- und Regenwassergrundleitungen verlegt. Der Kanalgraben wird mit einer Schottertragschicht verschlossen. In der Buchenstraße befinden sich querende HA-Leitungen (8 Stück). Diese sind nicht mehr in Betrieb und müssen ausgebaut werden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Neubau eines Regenwasserkanals DN 300 sowie eines Schmutzwasserkanals DN 300 aus PVC-U. Ferner werden die Hausanschluss- und Regenwassergrundleitungen verlegt. Der Kanalgraben wird mit einer Schottertragschicht verschlossen. In der Buchenstraße befinden sich querende HA-Leitungen (8 Stück). Diese sind nicht mehr in Betrieb und müssen ausgebaut werden. Wesentliche Bauteile 1 500 m3 Aushub (HA = 250 m3; Hauptkanal = 1 250 m3) 50 m Kanal DN 150 230 m Kanal DN 300 5 St Schächte DN 1000
Vorgesehene Bauzeit Baubeginn ist der 08.03.2021, die Bauzeit beträgt 50 Arbeitstage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Breitengüßbach
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.