Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 026/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeug
Kanalunterhalt Stadt Passau — Hochdruckspül- und Saugfahrzeug.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Passau, Dienststelle Stadtentwässerung beabsichtigt, für den Betrieb, die Unterhaltung und Reinigung des ca. 400 km langen, städtischen Kanalnetzes (Misch- und Trennsysteme) und den Sonderbauwerken ein kombiniertes Saug- und Hochdruckspülfahrzeug anzuschaffen.
Als Fahrgestell ist ein leistungsstarker LKW mit 3-Achsfahrgestell und gelenkter Nachlaufachse vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.