Beförderung von Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung im freigestellten Schülerverkehr – Gemeinde Gilching
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gilching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung im freigestellten Schülerverkehr – Gemeinde Gilching
Die Gemeinde Gilching sucht einen Dienstleister zur Beförderung nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern im freigestellten Schülerverkehr und beabsichtigt die Beförderungsleistungen in folgenden Losen zu vergeben:
Los 1: „Schulbuslinie 1“ von Gilching (Altdorf) zur Arnoldus Grundschule und mittags zurück sowie von der Arnoldus Grundschule zum Hort der Diakonie.
Los 2: „Schulbuslinie 2“ von Gilching-Geisenbrunn zur James-Krüss-Grundschule und zurück sowie von der James-Krüss-Grundschule zum Hort „Villa Holzwurm“ an der Arnoldus Grundschule Gilching und zum Hort der Diakonie.
Eine ausführliche Darstellung des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Vergabeunterlage B.I. und B.II.) und dem Musterbeförderungsvertrag (Vergabeunterlage C).
Fahrdienst für die Schülerbeförderung: „Schulbuslinie 1“
Gemeinde Gilching
Beförderungsleistungen – Los 1: von Gilching (Altdorf) zur Arnoldus Grundschule und mittags zurück sowie von der Arnoldus Grundschule zum Hort der Diakonie. er genaue Auftragsumfang/Loszuschnitt ergibt sich aus den Verfahrensunterlagen, insbesondere Vergabeunterlage B – B.I. (Leistungsbeschreibung).
Fahrdienst für die Schülerbeförderung: „Schulbuslinie 2“
Gemeinde Gilching
Beförderungsleistungen – Los 2: von Gilching-Geisenbrunn zur James-Krüss-Grundschule und zurück sowie von der James-Krüss-Grundschule zum Hort „Villa Holzwurm“ an der Arnoldus Grundschule Gilching und zum Hort der Diakonie. er genaue Auftragsumfang/Loszuschnitt ergibt sich aus den Verfahrensunterlagen, insbesondere Vergabeunterlage B – B.II. (Leistungsbeschreibung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, G ründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt D.II.).
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenhaltgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind (Formblatt D.VI.).
Diese Erklärung ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes Unternehmen, dessen Kapazität der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), zusätzlich zur Erklärung des Bieters gesondert abzugeben.
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt D.III.).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1). bis III.1.3). dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall eines geplanten Unterauftragnehmereinsatzes hat der Bieter die Auftragsteile, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen (Formblatt D.V.);
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV, je nach Inhalt der Eignungsleihe) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt D.IV.).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw, die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzesund § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind (FormblattD.VI.),
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem welche Eignung in Anspruch genommen werden soll).
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für dieErfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
F) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme (2-fach maximiert) je Versicherungsfall i. H. v. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt D.X.).
Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen;
G) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt D.VII.),
H) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt D.VIII.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Beförderungsdienstleistungen im freigestellten Verkehr.
I) Fachliche Qualifikation des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (seit 20180) erbrachten vergleichbaren Leistungen (Vergleichbare Dienstleistungen sind Beförderungsdienstleistungen im freigestellten Verkehr.) mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsgegenstandes und Leistungsumfangs sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber i. S. d. Vergaberechts. (Formblatt D.IX.).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax der auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.