Leistungen der Projektsteuerung für BV Neubau Grundschule West II, Fürstenfeldbruck
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fuerstenfeldbruck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Projektsteuerung für BV Neubau Grundschule West II, Fürstenfeldbruck
Leistungen der Projektsteuerung samt Mitwirkung beim Risikomanagement für BV Neubau Grundschule West II, Fürstenfeldbruck, mit Mittagsbetreuung und Mensa sowie Sporthallen, Pausen- und Sportflächen auf dem ca. 1,9 ha großen Grundstück an der Cerveteristraße am westlichen Stadtrand.
Fürstenfeldbruck
Gegenstand des Vertrages ist die stufenweise Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen samt Mitwirkung beim Risikomanagement für die Baumaßnahme Neubau Grundschule West II, Fürstenfeldbruck, mit Mittagsbetreuung und Mensa sowie Sporthallen, Pausen- und Sportflächen auf dem ca. 1,9 ha großen Grundstück an der Cerveteristraße am westlichen Stadtrand. Es handelt sich weitgehend um Teile der in § 2, Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 5. Auflage, Stand März 2020 (im Folgendem: „AHO-Heft 9“) und im Heft Nr. 19 der AHO Fachkommission, Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft (Ergänzende Leistungsbilder), 2. Aufl., 2018 (im Folgendem: „AHO-Heft 19“), genannten Grundleistungen und Besonderen Leistungen, wobei in diesem Leistungsbild nicht zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen des Projektsteuerers differenziert wird, in geringen Teilen auch um vom Auftraggeber individuell formulierte Leistungspflichten.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer als Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB (mit dienstvertraglichen Elementen) die vertraglichen Leistungen stufenweise. Zunächst werden Leistungen beauftragt für Stufe 1 (Planung, ab Stand der Auftragserteilung für die Projektsteuerung). Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen für weitere Projektstufen (Stufe 2 Ausführungsvorbereitung, Stufe 3 Ausführung und Stufe 4 Projektabschluss) zu übertragen. Soweit nichts anderes vom Auftraggeber ausdrücklich erklärt wird, soll im Falle der Beendigung einer Projektstufe bei Übertragung von Leistungen weiterer Stufen zunächst jeweils nur eine weitere der genannten Projektstufen übertragen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Fürstenfeldbruck
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]